Gü­ter­ver­kehrs­un­ter­neh­men kann auf In­itia­ti­ve der Bundesnetzagentur Tras­sen in be­an­trag­ter Zuglän­ge nut­zen

Nachdem einem Güterverkehrsunternehmen zunächst der Antrag für Trassen für den Netzfahrplan (Jahresfahrplan) 2010 für eine Zuglänge von 605 m von der DB Netz AG verweigert wurde, konnte auf Initiative der Bundesnetzagentur jetzt doch ein entsprechender Fahrplan erstellt werden. Das Unternehmen kann ab dem 13. Dezember 2009 die Trassen in beantragter Zuglänge nutzen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist dies ein Beispiel für rasches Handeln im Interesse der am Eisenbahnbetrieb beteiligten Unternehmen.

Ende August diesen Jahres wandte sich das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur. Das EVU befördert im laufenden Jahresfahrplan Güterzüge regelmäßig mit einer Zuglänge von 600 m zwischen zwei großen deutschen Städten. Das Unternehmen beantragte auch für den kommenden Jahresfahrplan diese Zuglängen in der gleichen Relation und erhielt dafür von DB Netz AG eine Ablehnung. Die DB Netz AG bot dem Cargounternehmen Fahrpläne für kürzere Züge an. Das EVU teilte der Bundesnetzagentur daraufhin mit, das eine kürzere Zuglänge als die beantragte dazu führen würde, dass der Verkehr nicht mehr rentabel sei.

Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin ein Netzzugangsverfahren ein. Im Zuge dieses Verfahrens prüfte sie rasch und intensiv den Sachverhalt und erließ Anfang September einen Bescheid gegen die DB Netz AG. Hierin wurde die DB Netz AG verpflichtet, dem EVU die beantragte Zuglänge uneingeschränkt zu gewähren. In mehreren fachlichen Gesprächen mit der DB Netz AG wurde die Angelegenheit besprochen und Lösungsmöglichkeiten gesucht. Dies führte jetzt letztlich zum Erfolg, der Bescheid wurde umgesetzt und zwischen der DB Netz AG und dem EVU konnte eine Vereinbarung für die gewünschte Zuglänge geschlossen werden.

Stand:  11.12.2009

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