Dis­kri­mi­nie­rungs­freie Min­de­rungs­re­ge­lun­gen

Erster Schritt in Richtung diskriminierungsfreie und angemessene Minderungsregelungen

Die DB Netz AG hat mit Wirkung zum 13. Dezember 2009 geänderte Regelungen zur Minderung von Trassenentgelten für den Fall von Schlechtleistungen in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen. Die Bundesnetzagentur hat am 10. Dezember 2009 einen Bescheid erlassen, anhand dessen die Anwendung der Regelungen überwacht werden soll.

Vorausgegangen ist der jetzigen Entscheidung ein Bescheid der Bundesnetzagentur vom 6. April 2009, mit dem die DB Netz AG zu einer Änderung ihrer Nutzungsbedingungen unter Berücksichtigung verschiedener behördlicher Maßgaben verpflichtet wurde.

Die nun auf Grundlage dieser Entscheidung in Kraft tretenden Regelungen führen zu erheblichen Verbesserungen. Sie beinhalten erstmals im Eisenbahnwesen eine definierte Minderungshöhe für durch den Netzbetreiber zu vertretenden Verspätungen. Im Falle infrastrukturseitiger Mängel, die dem Betreiber der Infrastruktur bekannt sind, ist demnächst eine Mangelanzeige entbehrlich. Grundsätzlich werden für alle Fälle von Schlechtleistungen, die nicht vom Zugangsberechtigten zu vertreten sind, Minderungen gewährt.

Ob die Minderungshöhen tatsächlich angemessen sind, und welche Auswirkungen die einzelnen Klauseln auf den Wettbewerb haben werden, kann sich erst im Laufe der praktischen Anwendung herausstellen. Hierzu wird die Bundesnetzagentur im Jahr 2010 eine Reihe von öffentlichen Anhörungen in den verschiedenen Regionalbereichen der DB Netz AG durchführen. Im Rahmen von Stichproben werden dort die Auswirkungen der veränderten Regelungen untersucht. Um einen umfassenden Überblick auch aus Sicht der Zugangsberechtigten zu erhalten, werden die regional tätigen Zugangsberechtigten zu den Anhörungen, die

  • am 29.04.2010 in Duisburg,
  • am 25.05.2010 in Hannover, (Achtung Terminänderung)
  • am 24.06.2010 in Karlsruhe,
  • am 26.08.2010 in München,
  • am 30.09.2010 in Leipzig (Achtung Änderung), und
  • am 29.10.2010 in Frankfurt am Main

stattfinden, gesondert eingeladen. Sie erhalten in den Terminen die Gelegenheit, die Bemessung der Minderung aus ihrer Sicht darzustellen.

Bitte beachten Sie, dass der ursprünglich für den 29.07.2010 in Leipzig geplante Termin auf den 30.09.2010 verlegt wurde. Der neue Termin wird zugleich für die Zugangsberechtigten aus dem Zuständigkeitsbereich der Betriebszentrale Berlin (Regionalbereich Ost) durchgeführt.

Bescheid vom 10.12.2009 (pdf / 816 KB)

Stand:  23.06.2010

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