Entscheidung des OVG NRW über Rahmenverträge
OVG NRW entscheidet über Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Rahmenverträgen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) hat durch Beschluss vom 22. Juli 2009 (13 B 830/09) der Beschwerde der DB Netz AG gegen den Beschluss des VG Köln vom 26. Mai 2009 (18 L 542/09) entsprochen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 18. März 2009 angeordnet.
Durch die Entscheidung des OVG Münster ist der Bescheid der Bundesnetzagentur über die Verpflichtung der DB Netz AG, auch Anmeldungen auf Abschluss von Rahmenverträgen mit zeitversetzter Betriebsaufnahme zu bearbeiten, gegenwärtig nicht vollziehbar.
Über den Bescheid der Bundesnetzagentur wird erforderlichenfalls in einem gesonderten verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden sein.
Stand: 19.08.2009