Dis­kri­mi­nie­ren­de Ra­bat­tie­rung Ab­stell­glei­se

Bundesnetzagentur untersagt diskriminierende Rabatte zu Gunsten der DB Schenker Rail Deutschland AG

Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Wettbewerber im Schienengüterverkehr (SGV) einer beabsichtigten Regelung der DB Netz AG zur Rabattierung von Abstellgleisen widersprochen. Durch den Widerspruch kann die Regelung nicht in Kraft treten.

Die DB Netz AG beabsichtigte die Einführung eines bis zum 30. Juni 2009 befristeten Sonderangebots zur Abstellung von leeren Güterwagen. Das Sonderangebot sollte für einige, nicht konkretisierte Abstellgleise einen Rabatt in Höhe von 50 Prozent auf den Normalpreis regeln. Als Begründung des Rabatts hatte die DB Netz AG die anhaltende Konjunkturkrise und die damit verbundene Verringerung des Transportaufkommens, die den Bedarf an Abstellgleisen für Güterwagen ansteigen lasse, angegeben. Das Angebot sei insoweit darauf gerichtet, die zusätzlichen Kosten der Güterverkehrsunternehmen zu verringern.

Da die Regelung hinsichtlich der konkreten Vergabepraxis intransparent war, hätte sie sich nachteilig auf den Wettbewerb ausgewirkt. Die DB Netz AG wäre verpflichtet gewesen, die vergünstigt angebotenen Kapazitäten in der Liste ihrer Entgelte transparent darzustellen. Nur so hätte eine diskriminierungsfreie Anwendung der Vergünstigungen gewährleistet werden können.

Zudem haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass ausschließlich die DB Schenker Rail Deutschland AG von der Nutzung des räumlich begrenzten Sonderangebots profitiert hätte. Dort, wo Wettbewerbsunternehmen der DB Schenker Rail Deutschland AG zusätzliche Abstellkapazitäten bei der DB Netz AG nachgefragt hatten, waren keine oder nur unzureichende Kapazitäten an vergünstigten Abstellplätzen vorhanden. Beispielsweise konnten die von der DB Netz AG benannten Abstellgleise aufgrund zu geringer Gleislängen betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll genutzt werden, weil die Züge der Wettbewerbsunternehmen zunächst hätten zerlegt, rangiert und im Anschluss wieder zusammengestellt werden müssen. Die betroffenen Unternehmen teilten der Bundesnetzagentur mit, dass unter den bestehenden Bedingungen kein weiteres Interesse an entsprechenden Abstellkapazitäten bestehe. Die DB Schenker Rail Deutschland AG nutzte unter den beschriebenen Voraussetzungen als einziges Unternehmen 15 km zusätzliche Abstellgleise und erlangte hierdurch einen signifikanten Produktionskostenvorteil im Vergleich zu ihren Wettbewerbern, die das Angebot als nicht zumutbar abgelehnt haben.

Durch den Widerspruch der Bundesnetzagentur wird sichergestellt, dass der Wettbewerb im SGV gerade in Zeiten der Konjunkturkrise nicht durch einseitige Wettbewerbsvorteile verzerrt wird.

Stand:  11.03.2009

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