Information über Baumaßnahmen
Bundesnetzagentur fordert von DB Netz AG frühzeitige Information über Baumaßnahmen
Die Bundesnetzagentur hat am 29. August 2007 in einem Bescheid an die DB Netz AG festgestellt, dass deren Information an das Eisenbahnverkehrsunternehmen NordOstseebahn (NOB) über Baumaßnahmen auf der DB-Strecke Hamburg - Westerland im Juni dieses Jahres zu spät und damit rechtswidrig war. Ergänzend dazu verpflichtete die Behörde die DB Netz AG, die in ihren Schienennetz-Benutzungsbedingungen festgelegten Regelungen über Information und Abstimmung von Baumaßnahmen mit den Verkehrsunternehmen abzuändern und transparenter zu gestalten.
Im Zeitraum vom 23. Juni bis 25. Juni 2007 fanden auf der Strecke Hamburg - Westerland im Bereich des Bahnhofs Meldorf umfangreiche Baumaßnahmen statt. Hiervon betroffen waren vor allen Dingen Züge der privaten NOB, die seit rund zwei Jahren den Regionalverkehr auf dieser Linie im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein durchführt. Während der Umbauarbeiten im Bahnhof Meldorf stand für die Züge der NOB im Bereich der Baustelle nur ein Gleis auf einem längeren Gleisabschnitt zur Verfügung und es kam zu Verspätungen von bis zu 30 Minuten. Durch andere eingleisige Abschnitte auf der Gesamtstrecke erhielten die Regionalzüge weitere Verspätungen. Am selben Wochenende begannen in NRW die Schulferien, so dass die Züge in Richtung Norden (Insel Sylt) besonders stark besetzt waren.
Die NOB beschwerte sich bei der Bundesnetzagentur, die DB Netz AG habe erstmals vier Wochen vor Baubeginn über diese Baumaßnahme und über zu erwartende Auswirkungen informiert. Alle Anregungen der NOB zur Verlegung der Baustelle auf ein Wochenende mit weniger Verkehrsaufkommen oder geänderten Betriebsverfahren, die eine schnellere Durchführung der Züge ermöglicht hätte, wurden von der DB Netz AG abgelehnt.
Durch die kurze Zeit zwischen erster Information und dem Baubeginn entstand ein hoher Zeitdruck für die NOB, da umfangreiche Umplanungen der Zugumläufe, der Personaleinsätze und Kundeninformationen durch die Verspätungen notwendig waren. Dies wertet die Bundesnetzagentur als eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Nach Auffassung der Bundesnetzagentur müssen Verkehrsunternehmen so rechtzeitig über geplante Baumaßnahmen verständigt werden, dass begründete Einwände berücksichtigt werden können.
Stand: 29.08.2007