Atlantik-Korridor
Die Bundesnetzagentur ist eine der Regulierungsbehörden des grenzüberschreitenden Güterverkehrskorridors „Atlantik“
(Sines / Setúbal / Lissabon / Aveiro / Leixões – Algeciras / Madrid / Bilbao / Saragossa – Bordeaux / La Rochelle / Nantes / Paris / Le Havre / Straßburg – Mannheim).
Zugangsberechtigte können Beschwerden grundsätzlich in jeder Sprache und bei jeder Regulierungsbehörde der Länder des Korridors einreichen, durch welche die internationale Zugtrasse verläuft.
Wird die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur in einer anderen Sprache als Deutsch eingereicht, so sollte eine englische Übersetzung beigelegt werden. Die englische Version dient der notwendigen Kommunikation und dem Austausch mit den anderen Beteiligten des Korridors. Wenn eine Übersetzung durch die Bundesnetzagentur notwendig wird, wirken entstehende Kosten und Verzögerungen zu Lasten des Beschwerdeführers.
Genauere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie im Kooperationsabkommen (Cooperation Agreement) der Regulierungsbehörden der Länder des Atlantik-Korridors.
Cooperation Agreement Atlantik-Korridor (pdf / 3 MB)
Beschwerden zum Atlantik-Korridor, welche sich nicht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen, können an die jeweilige nationale Regulierungsbehörde gerichtet werden. Hierzu sind untenstehend die Kontaktdaten aller Regulierungsbehörden aufgeführt.
Kontaktdaten der Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel: 0049 228 14 7030
Fax: 0049 228 14 6218
E-Mail for RFC: railfreight@bnetza.de