Damit die unterrichteten Änderungen und Neufassungen von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen rechtzeitig in Kraft treten können, sind Unterrichtungen der Bundesnetzagentur mindestens 6 Wochen vor geplantem Inkrafttreten in elektronischer Form per E-Mail an bk-eisenbahn@bnetza.de zu übermitteln.
Alternativ kann die Übermittlung per DE-Mail an info@bnetza.de-mail.de – mit dem Hinweis zur Weiterleitung an die Beschlusskammer 10 „Eisenbahn“ – erfolgen.
Für den Fall, dass eine elektronische Übersendung bzw. eine Übermittlung per DE-Mail fehlschlägt (z.B. automatische Antwort des Servers, dass die E-Mail nicht zugestellt werden konnte), ist ausnahmsweise auch eine Übersendung per Fax (an 0228/141010) zulässig. Eine einzelne E-Mail darf die Größe von 10 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Sofern beabsichtigt ist, wesentlich größere Datenmengen zu transferieren, die eine Übersendung per E-Mail (ggf. in mehreren Teilen) erheblich erschweren (z.B. Einzeldokumente mit einer Größe über 10 MB oder ein Konvolut an Dokumenten mit einer Größe über 50 MB), ist ausnahmsweise die Einrichtung einer sogenannten geschlossenen Benutzergruppe (GBG) durch die Beschlusskammer möglich. Zum Zweck der Einrichtung einer solchen GBG ist unter den vorgenannten Voraussetzungen unverzüglich Kontakt via E-Mail (bk-eisenbahn@bnetza.de) aufzunehmen.
Die Übermittlung hat in einem makrofreien Dateiformat als PDF bzw. Excel-Tabelle zu erfolgen.