Die Genehmigung muss schriftlich oder elektronisch bei der Bundesnetzagentur beantragt werden:
Die Genehmigung der Entgelte ist gemäß § 46 Abs.1 ERegG spätestens sechs Monate vor Ablauf der Trassenbestellfrist für den Netzfahrplan zu beantragen. Letztere endet gemäß § 51 Abs.1 Satz 2 ERegG am zweiten Montag im April um 24:00 Uhr.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie die Trassenbestellfrist nach Anlage 3 Nr. 3, Satz 3 zum ERegG in Ihren SNB anzugeben haben.
Bei Änderung bzw. Neufassung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (inklusive Entgelte), muss gemäß § 19 Abs. 2 ERegG mindestens sieben Monate vor Ablauf der Trassenbestellfrist ein Entwurf zur Stellungnahme (einmonatige Frist) in synoptischer Darstellung (Änderungsmodus) mit den entsprechenden Begründungen auf der Internetseite veröffentlicht werden.