On­line-Kommunikations­dienste

Online-Kommunikationsdienste werden im Gegensatz zu klassischen Telekommunikationsdiensten, wie Telefonie oder SMS, über das Internet erbracht. Sie ermöglichen interpersonelle Kommunikation über Funktionen wie beispielweise Internet- und Videotelefonie oder Text-, Bild- und Sprachnachrichten.

Mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation durch Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden bestimmte Online-Kommunikationsdienste, wie Messaging-, Internet- und Videotelefoniedienste sowie E-Mail-Dienste, seit dem 1. Dezember 2021 in Teile des Regulierungsregimes einbezogen. Ziel ist es, chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen internetbasierten Diensten und klassischen Telekommunikationsdiensten herzustellen, insbesondere in den Bereichen Verbraucherschutz und öffentliche Sicherheit. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem Interoperabilitätsverpflichtungen für bestimmte Online-Kommunikationsdienste (beispielsweise für Messengerdienste) angeordnet werden.

Verbraucherbefragung 2023

Ergebnisse einer repräsentativen Verbraucherbefragung zur Nutzung von Online-Kommunikationsdiensten in Deutschland sind die Basis für Marktbeobachtung und Verbraucherschutz der Bundesnetzagentur.

Ergebnisse 2023 (Auswahl)

Die beliebtesten Online-Kommunikationsdienste in Deutschland erreichen folgende Nutzungsanteile: 92 Prozent WhatsApp (2021: 93 Prozent), 36 Prozent Facebook Messenger (2019: 39 Prozent), 27 Prozent Instagram Direct Messages (2019: 25 Prozent), 20 Prozent Microsoft Teams (2021: 14 Prozent) und 19 Prozent Zoom (2021: 18 Prozent).

Interoperabilität von Messengerdiensten

Interoperabilitätsverpflichtungen können einerseits neue Wettbewerbsimpulse setzen. Andererseits können sich, je nach Ausgestaltung der Verpflichtungen, Herausforderungen beispielweise in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit ergeben.
Das im Dezember 2021 erschienene Diskussionspapier bietet einen Überblick über verschiedene technische Interoperabilitätsansätze bei Messengerdiensten. Zudem werden anhand von Leitfragen der Bedarf nach Interoperabilität analysiert sowie die vielfältigen Auswirkungen möglicher Interoperabilitätsverpflichtungen betrachtet.

Studie Interoperabilitätsvorschriften für digitale Dienste

Digitale Märkte weisen starke Konzentrationstendenzen und eine Entwicklung zu immer stärker verzahnten, sich verschließenden Ökosystemen auf. Vor diesem Hintergrund werden Interoperabilitätsverpflichtungen diskutiert, die darauf abzielen die Marktmacht dominanter Anbieter aufzubrechen und Abhängigkeiten zu reduzieren.

So sollen entsprechende Vorschriften beispielweise im Bereich der nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdienste (zum Beispiel Messengerdienste) Nutzern verschiedener Dienste ermöglichen, anbieterübergreifend kommunizieren zu können um damit den Wettbewerb zu beleben.

Forschungsvorhaben

Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der laufenden Debatte rund um das Thema Interoperabilität eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben.

Studieninhalte und Erkenntnisse

In der vorliegenden Studie wird (ein Mangel an) Interoperabilität als mögliche Ursache oder Treiber von Konzentrationstendenzen auf digitalen Märkten beleuchtet und der Bedarf für entsprechende Interoperabilitätsverpflichtungen analysiert. Dabei werden neben den Zielen und möglichen positiven Auswirkungen solcher Vorschriften auch eine Reihe von Risiken herausgearbeitet. Interoperabilität kann es Marktteilnehmern auf horizontaler und vertikaler Ebene ermöglichen, durch eine verpflichtende Öffnung von bisher geschlossenen Systemen (wie zum Beispiel Messengerdiensten), zuvor firmenspezifische Netzwerkeffekte verschiedener Anbieter gleichzeitig zu nutzen. Hierdurch kann anstelle des Wettbewerbs um die größte Zahl an Nutzern ein stärkerer Wettbewerb um Funktionen und Qualität („Wettbewerb im Markt statt Wettbewerb um den Markt“) entstehen, der dazu beitragen kann, Lock-In-Effekte zu reduzieren.

  • Auf vertikaler Ebene, also über vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen hinweg, können so Innovationsanreize und modulare Kombinationsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Anbieter von komplementären Diensten durch Interoperabilität Zugriff auf zentrale Schnittstellen digitaler Geräte oder Dienste erhalten.
  • Auf horizontaler Ebene kann Interoperabilität etwa Nutzern verschiedener Messengerdienste ermöglichen, anbieterübergreifend zu kommunizieren. Zugleich kann es aber durch Interoperabilität zu einer Einschränkung von Differenzierungs- und Innovationsmöglichkeiten kommen, da Interoperabilität ein gewisses Maß an Homogenisierung bedingt, gerade wenn aus technischer Sicht eine starke Standardisierung erforderlich ist, um eine effektive Interoperabilität zu erreichen.

Neben technischen, ökonomischen und juristischen Grundlagen von Interoperabilität und deren Auswirkungen auf Dienste der Plattformökonomie liegt der Fokus der Studie insbesondere auf Online-Kommunikationsdiensten bzw. nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdiensten (NI-ICS), für die der kürzlich verabschiedete Digital Markets Act (DMA) eine Interoperabilitätsverpflichtungen für Gatekeeper einführen wird.

Obwohl die Dienste des Meta-Konzerns hohe Nutzungsanteile aufweisen und den Bereich der Online-Kommunikationsdienste maßgeblich prägen, ist Multi-Homing (das parallele Nutzen unterschiedlicher Dienste) als Alternative zu Interoperabilität günstig möglich und entsprechend stark verbreitet. Grundsätzlich entstehen durch die hohe technische Komplexität solcher Dienste eine Reihe von Kosten und Risiken durch Interoperabilitätsverpflichtungen, die mögliche Abstriche unter anderem des Sicherheitsniveaus (insbesondere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung), der Nutzbarkeit und der Marktakzeptanz befürchten lassen. Vor diesem Hintergrund sollte nach Auffassung der Studienverfasser die anstehende praktische Implementierung der DMA-spezifischen Interoperabilitätsverpflichtungen regulatorisch eng begleitet werden, um die identifizierten Risiken bestmöglich zu minimieren.

Studie „Interoperabilität zwischen Messengerdiensten – Sichere Umsetzung von Verschlüsselung“

Das TKG sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Interoperabilitätsverpflichtungen für Messengerdienste angeordnet werden können. Daneben enthält der Digital Markets Act (DMA) in Artikel 7 Interoperabilitätsverpflichtungen für Betreiber zentraler Plattformdienste, die eine Gatekeeper-Position innehaben. Dies gilt auch für Anbieter, die nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste (NI-ICS) bereitstellen.

Forschungsvorhaben bzgl. Verschlüsselung

Vor diesem Hintergrund ergeben sich verschiedene Fragen für die praktische Umsetzung von Interoperabilitätsverpflichtungen. So ist durch den DMA vorgegeben, dass das Sicherheitsniveau (gegebenenfalls einschließlich einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) bei allen interoperablen Diensten beibehalten werden muss (vgl. Art. 7 Abs. 3 DMA). Speziell zu diesem Aspekt hat die Bundesnetzagentur eine Studie in englischer Sprache in Auftrag gegeben:

Studie: "Interoperability between Messaging Services: Secure Implementation of Encryption"

Auftragnehmer: Hackmanit GmbH (Prof. Dr. Jörg Schwenk, Prof. Dr. Paul Rösler)

Bearbeitungszeitraum: 10/2022 – 04/2023

Download (in englischer Sprache): Study "Interoperability between Messaging Services: Secure Implementation of Encryption" (pdf / 3 MB)

Studieninhalte und Erkenntnisse:

Abschlusspräsentation

von Prof. Dr. Jörg Schwenk und Prof. Dr. Paul Rösler
am 03.05.2023

Die Studie analysiert die Frage, ob und wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei interoperablen Messengerdiensten technisch umgesetzt werden kann und welche Herausforderungen in einem interoperablen Umfeld damit einhergehen. Hierfür werden in der Studie zunächst technische Grundlagen von Verschlüsselung im Allgemeinen erläutert, um im Weiteren den Einsatz von Verschlüsselungstechniken im Kontext von Messengerdiensten darzulegen. Die Studie gibt dabei einen Überblick über bekannte Verschlüsselungstechniken gängiger Messengerdienste.

Im Weiteren folgt eine vertiefte Analyse zum notwendigen Informationsaustausch, der für eine interoperable Nutzung von Messengerdiensten erforderlich wäre. Vor dem Hintergrund der Vorgaben des DMA untersuchen die Autoren hinsichtlich der Umsetzung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei interoperablen Messengerdiensten zwei Optionen vertieft: (1) Bereitstellung von kryptographischen Schnittstellen, die durch entsprechende Programmbibliotheken des Gatekeepers unterstützt werden und (2) Entwicklung eines standardisierten Kommunikationsprotokolls.

In beiden betrachteten Fällen kommen die Autoren zur Schlussfolgerung, dass die Wahrung der Ende-zu-Ende-Sicherheit für interoperable Kommunikation mit verfügbaren technischen Verfahren grundsätzlich erreichbar ist.

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