KI-Verordnung
Die KI-Verordnung regelt den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union – mit dem Ziel, Chancen zu nutzen, ohne Risiken aus dem Blick zu verlieren. Die Bundesnetzagentur soll nach bisherigen Plänen eine zentrale Rolle in der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland übernehmen und führt bereits vorbereitende Tätigkeiten durch.
Sie nutzen oder bieten KI-Systeme an und fragen sich, ob und in welchem Umfang die europäische KI-Verordnung für Sie relevant ist?
Unser KI-Compliance Kompass bietet Ihnen eine erste Orientierung.
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KI-Verordnung in Kürze
- Ziel: Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern sowie Innovationen zu ermöglichen und Risiken zu minimieren. Dabei sollten Gesundheit, Sicherheit sowie die Grundrechte geschützt werden.
- Geltung: Die Regelungen sind schrittweise anwendbar und gelten vollständig ab August 2027.
- Zielgruppen: Die Verordnung richtet sich an die Unternehmen, Behörden und Organisationen, die KI einsetzen oder entwickeln.
- Risikobasiert: Die KI-Systeme werden nach ihrem Einsatzgebiet analysiert und entsprechend ihres Risikos für die Nutzer eingestuft. Von den meisten KI-Systemen geht kein oder nur ein geringes Risiko aus. Je höher das Risiko jedoch ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Compliance.
- Zuständigkeit EU: Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) wie große Sprachmodelle ist das KI-Büro der Europäischen Kommission zuständig.
Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten Informationen dienen zur Orientierung und sind unverbindlich. Nur die nationalen Gerichte und der Gerichtshof der Europäischen Union können eine verbindliche Auslegung der KI-Verordnung vornehmen.
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