Data Governance Act (DGA)
Ziel dieser Verordnung ist die Entwicklung eines grenzfreien digitalen Binnenmarktes sowie einer auf den Menschen ausgerichteten, vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und -wirtschaft. Sie schafft EU-weit geltende Regeln für neutrale Datenintermediäre und fördert ein freiwilliges Datenteilen unter Wahrung der Datensouveränität. Unter anderem durch Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen sollen der sektor- und grenzüberschreitende Datenaustausch gefördert und neue Daten verfügbar gemacht, bislang ungenutzte Potenziale erschlossen sowie Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit Daten gestärkt werden.
Am 23. Juni 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (DGA) in Kraft getreten (DGA). Sie gilt seit dem 24. September 2023.
Um die Verpflichtungen aus dem DGA vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, hat der Bundestag das Gesetz „zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance“ (20/13090) (DGG) erlassen.
Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur für die Aufgaben nach Kapitel III und VI, insbesondere für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen, und das Statistische Bundesamt für die Aufgaben nach Kapitel II benannt, das als zentrale Informationsstelle fungiert und öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützt. Weitere Behörden, wie z.B. Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI), nationale Wettbewerbsbehörden, zuständige Behörden für Cybersicherheit und andere einschlägige Fachbehörden können je nach Bedarf hinzugezogen werden.
Regelungen des DGA zum Verhältnis zwischen Dateninhabern und Datennutzern
Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur nach dem DGG
Überwachung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten von Datenvermittlungsdienste und datenaltruistischen Organisationen durch die Bundesnetzagentur
Benennung eines „gesetzlichen Vertreters“
Unterschied von Datenvermittlungs- und datenaltruistischen Diensten
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Kontakt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 905
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: 905-Postfach@bnetza.de