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Marktüberwachung in Zusammenarbeit mit dem Zoll, Stand: 01.01.2025

Marktüberwachung in Zusammenarbeit mit dem Zoll

Die Bundesnetzagentur überprüft stichprobenartig elektrische und elektronische Produkte wie Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Unterhaltungselektronik, Mobilfunkgeräte und Produkte mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Wir prüfen, ob die Produkte elektromagnetische Störungen verursachen, auf zugelassenen Frequenzen arbeiten und formale Kriterien erfüllen.

Die Grafik zeigt die Anzahl der erledigten Zollkontrollmitteilungen zu einzelnen Sendungen, die der Bundesnetzagentur vom Zoll als verdächtig gemeldet wurden, sowie die nicht zum Verkehr in der EU freigegebenen Sendungen. Eine Sendung kann ein einzelnes Produkt aber auch eine ganze Palette oder einen Container von gleichartigen Produkten umfassen. Durch die Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und dem Zoll erfolgt eine effektive Marktüberwachung. Bei der Identifizierung nicht konformer Produkte, werden diese somit bereits an der Außengrenze gestoppt und erreichen nicht den Binnenmarkt der europäischen Union.

Die Daten werden halbjährlich aktualisiert.

Hinweis: Daten für das laufende Jahr beziehen sich auf das erste Halbjahr. Daten für das gesamte Jahr liegen im Januar des Folgejahres vor. Bitte beachten Sie den Zeitpunkt der Datenaktualisierung.

Weitere Informationen unter www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung.


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