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Maßnahmen bei Spionagegeräten und verbotenen Telekommunikationsanlagen
Stand: 01.01.2025

Maßnahmen bei Spionagegeräten und verbotenen Telekommunikationsanlagen

Zum Schutz der Privatsphäre sind in Deutschland Telekommunikationsanlagen verboten, die einen Alltagsgegenstand vortäuschen und eine versteckte Kamera und/oder ein Mikrofon ausweisen. Sie können andere Personen unbemerkt aufnehmen und die Aufzeichnung an andere Geräte wie z.B. ein Smartphone übertragen (sogenannte Spionagegeräte).

Die Grafik zeigt die Zahl der unternommenen Maßnahmen nach Jahren, die die Bundesnetzagentur bei der Ermittlung von verbotenen Telekommunikationsanlagen, sog. Spionagegeräten, unternommen hat.

Die Daten werden halbjährlich aktualisiert.

Hinweis: Daten für das laufende Jahr beziehen sich auf das erste Halbjahr. Daten für das gesamte Jahr liegen im Januar des Folgejahres vor. Bitte beachten Sie den Zeitpunkt der Datenaktualisierung.

Weitere Informationen unter www.bundesnetzagentur.de/spionagegeraete.


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