Fest­le­gung WAN­DA

Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 i.V.m. § 28o Abs. 3 sowie § 28r Abs. 1 S. 2 und Abs. 6 EnWG
hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA)

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