GBK-24-02-1#4
Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung
Gutachten
Die festgelegten Methoden müssen nach § 21 Absatz 3, 21a Absatz 2 EnWG den Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Zudem besteht grundsätzlich die Verpflichtung nach § 73 Absatz 1b EnWG, dass wenn Festlegungen ökonomische Analysen zugrunde liegen, diese dem Stand der Wissenschaft entsprechen müssen. Um den Stand der Wissenschaft angemessen zu berücksichtigen, hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten ausgeschrieben, in dem die grundlegenden methodischen Fragestellungen hinsichtlich umsetzbarer Konzepte für die Regulierung der Versorgungsqualität wissenschaftlich beleuchtet werden.
Den Zuschlag haben die E-Bridge Consulting GmbH zusammen mit der Forschungsgemeinschaft für elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e. V. (FGH) erhalten. Das Gutachten mit dem Titel „Gutachten zur Qualitätsregulierung hinsichtlich der Energiewendekompetenz und Netzservicequalität für die Stromverteilernetze“ (Stand 31.07.2025) sowie eine vorläufige Einordnung der Erkenntnisse aus dem Gutachten durch die Bundesnetzagentur sind hier veröffentlicht:
Gutachten zur Zukunft der Qualitätsregulierung
Einordnungsschreiben Gutachten
GBK-24-02-1#4
Stand: 17.09.2025