GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes

Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
[GBK-25-01-1#3]

Konzept zur Durchführung von Pilotprojekten für Industrienetzentgelte

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24.09.2025 ein „Diskussionspapier zu den Entgelten für Industrie und Gewerbe“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die darin beschriebenen Modelle A „Spotmarktorientierte Flexibilität“ und Modell B „Netzdienliche Flexibilisierung“ sollen nun in Pilotprojekten auf ihre Praxistauglichkeit hin erprobt werden.

Das Konzept zur Durchführung der Pilotprojekte ist hier abgelegt: Konzept zur Durchführung der Pilotprojekte zum Thema Entgelte für Industrie und Gewerbe

Ein erster Austausch zwischen teilnehmenden Unternehmen, Bundesnetzagentur sowie dem BDI und dem DIHK hat am 19.02.2026 stattgefunden.

Können weitere Unternehmen an den Pilotprojekten teilnehmen?

Das Konzept sieht die mögliche Einbeziehung weiterer Unternehmen im Rahmen sehr engen Grenzen vor. Der Vorteil aus zusätzlichen Erkenntnissen aus der Teilnahme weiterer Unternehmen an den Pilotprojekten ist gegen den erheblichen administrativen Aufwand der Begleitung und Auswertung abzuwägen.

So sieht das Konzept folgenden Maßstab für die Aufnahme weiterer Unternehmen vor:

„Genehmigt werden können nur solche ZVP, deren Umsetzung einen Erkenntnisgewinn zur Parametrierung und Austarierung des Sondernetzentgeltes für Industriekunden bietet.“ Ein Antrag wäre also abzulehnen, „wenn bereits hinreichende Daten über eine bestimmte Fallkonstellation durch vorher abgeschlossene ZVP gewonnen werden können.“

Die enge Begrenzung ist auch unter Gleichbehandlungsgrundsätzen vertretbar, da sich aus der Teilnahme an den Pilotprojekten kein maßgeblicher wirtschaftlicher Vorteil für die teilnehmenden Unternehmen ergeben kann. Denn die „prozentuale Netzentgeltreduktion [soll sich] an den prozentualen Netzentgeltreduktionen orientieren, die der Letztverbraucher an der jeweiligen Entnahmestelle in den Vorjahren erreicht hat.“

Erfahrungen aus der praktischen Teilnahme sollen im Rahmen des Festlegungsverfahrens ohnehin transparent geteilt werden.

Konsultation der Orientierungspunkte zur Beteiligung der Einspeiser

In Vorbereitung zum Expertenaustausch zur Beteiligung der Einspeiser am 20. Februar 2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur Orientierungspunkte zur Beteiligung der Einspeiser.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

27.03.2026 (Eingang)

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Einspeiser“ an die E-Mailadresse gbk@bnetza.de zu senden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einreichen von Stellungnahmen im blauen Kasten unten.

Konsultation der Orientierungspunkte Speichernetzentgelte

In Vorbereitung zum Expertenaustausch zu den Speichernetzentgelten am 30. Januar 2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur Orientierungspunkte Speichernetzentgelte.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

27.02.2026 (Eingang)

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Speichernetzentgelte“ an die E-Mailadresse gbk@bnetza.de zu senden.

Konsultation der Orientierungspunkte zu dynamischen Netzentgelten

In Vorbereitung zum Expertenaustausch zur Dynamisierung von Netzentgelten am 14. Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur Orientierungspunkte veröffentlicht.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

27.02.2026 (Eingang)

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Dynamik“ an die E-Mailadresse gbk@bnetza.de zu senden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einreichen von Stellungnahmen im blauen Kasten unten.

Konsultation der Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten

Mit Beginn einer ganzen Reihe von Expertenaustauschen am 02. Dezember und am 19. Dezember 2025 werden Orientierungspunkte zu den Netzentgeltkomponenten veröffentlicht.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

16.01.2026 (Eingang) bzw. 30.01.2026 (Eingang) für den Abschnitt zur Niederspannung

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten“ an die Emailadresse gbk@bnetza.de zu senden.

Hinweise

Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.  Bitte reichen Sie, sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, ebenfalls eine geschwärzte Fassung ein. Sofern personenbezogene Daten in Ihrer Stellungnahme enthalten sind, werden diese nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht. Hierfür ist das folgende Formblatt zu befüllen. Sofern die Einwilligung nicht erteilt wird, bitten wir Sie bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung Ihrer Stellungnahme.

Formblatt

GBK-25-01-1#3

Stand: 12.02.2026

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