Einheitliche Informations­stelle Internationale Kon­so­li­die­rungs­ver­fah­ren

Entwürfe zur Marktdefinition und Marktanalyse

Gemäß Art. 7 der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste) müssen Marktdefinition, Marktanalyse und bestimmte Maßnahmenentwürfe konsolidiert werden. Eine komplette Liste der Konsolidierungsverfahren im Bereich der europäischen Gemeinschaft veröffentlicht die Kommission auf den Seiten der EU.

Eine Liste der durch die Bundesnetzagentur durchgeführten Konsolidierungsverfahren befindet sich hier!

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung der Links die Internet-Seiten der Bundesnetzagentur verlassen.

Stand:  24.10.2023

Mastodon