Fest­le­gun­gen zu Kos­ten­an­tei­len, die nicht dem Ef­fi­zi­enz­ver­gleich un­ter­lie­gen (KA­nEu)

Gemäß Tenorziffer 7.5 der Festlegung GBK-25-01-2#1 vom 08.12.2025 („RAMEN Gas“) wurden Kosten und Erlöse aus der erforderlichen Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen und betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen zu Versorgungsleistungen als KAnEu festgelegt.

Darüber hinaus können gemäß Tenorziffer 7.6 Satz 1 von RAMEN Gas weitere Kostenanteile, insbesondere Kosten für Rückstellungen für die Stilllegung und unvermeidbaren Rückbau von Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit der Gasnetztransformation, als KAnEu festgelegt werden, einschließlich ihrer Anpassbarkeit im Verlauf einer Regulierungsperiode.

Folgende Festlegungsverfahren wurden von der Beschlusskammer eröffnet:

BRÜCKEN: Festlegung von Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen

Mastodon