Ver­öf­fent­li­chung von Ef­fi­zi­en­z­wer­ten gem. § 31 ARegV

Veröffentlichung nach

  1. Vereinfachtes Verfahren

    Regulierungsbereich Bund 


    Entscheidung der BNetzA für die Länder:

    Berlin

    Bremen 

    Mecklenburg Vorpommern

    Niedersachsen

    Schleswig-Holstein 

    Thüringen


  2. Reguläres Verfahren 

    Regulierungsbereich Bund 

    Übertragungsnetzbetreiber

    Entscheidung der BNetzA für die Länder:

    Mecklenburg Vorpommern

    Niedersachsen 

    Schleswig-Holstein

    Thüringen


Diese Beschlüsse wurde auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Ausgabe 8/2009 vom 06.05.2009 mit Mitteilung Nr. 278/2009 veröffentlicht.

Stand:  13.05.2009

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