Festlegungsverfahren 4. Regulierungsperiode
Workstreams zum angemessenen finanziellen Ausgleichs nach § 13a Abs. 2 EnWG
Bereits in der Einleitungsverfügung hat die Beschlusskammer angekündigt, dass alle Überlegungen in dem Festlegungsverfahren maßgeblich auf der Festlegung vom 19.05.2021 (BK8-18/007-A) beruhen werden. In der vorgenannten und bestandskräftigen Festlegung hat die Beschlusskammer für die Dauer der dritten Regulierungsperiode (2019 bis 2023), ausschließlich gegenüber den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern, wesentliche Regelungen zur angemessenen Vergütung von Redispatch-Maßnahmen getroffen. Die Beschlusskammer geht davon aus, dass die dort hinsichtlich der angemessenen Vergütung von Redispatch-Maßnahmen getroffenen Regelungen auch auf Elektrizitätsverteilernetzbetreiber und die in deren Netzgebiet angeschlossenen Erzeugungsanlagen übertragbar sind. Die Festlegung vom 19.05.2021 enthält inhaltliche Regelungen zu den wesentlichen Aspekten der Vergütung von Redispatch-Maßnahmen, den Erzeugungsauslagen, dem anteiligen Werteverbrauch, den entgangenen Erlösmöglichkeiten, den Betriebsbereitschaftsauslagen und den Auslagen für Revisionsverschiebungen, sowie den ersparten Aufwendungen.
Ebenso werden die Festlegungen der Beschlusskammer 6 zum Redispatch 2.0 (BK6-20-059, BK6-20-060 und BK6-20-061), die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Mindestfaktor (PGMF-8116-EnWG § 13j), sowie der aktuelle Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement der Bundesnetzagentur als Basis dieses Festlegungsverfahrens dienen.
Die in dem zwischenzeitlich durch den BDEW veröffentlichten Leitfaden zur Berechnung der Ausfallarbeit (BDEW-Ausfallarbeit) beim Redispatch werden in dem Verfahren ebenfalls aufgegriffen. Dort hat der BDEW verschiedene Fragen adressiert, die aus Sicht des Verbandes klärungsbedürftig sind.
Alle damit verbundenen Fragestellungen sind in der Einleitungsverfügung adressiert worden und sollen in den Workstreams bewertet und beantwortet werden.
Zu der Einleitungsverfügung wurden bis zum 30. März 2022 insgesamt 20 Stellungnahmen abgegeben (Stellungnahme Konsultation). Darüber hinaus haben die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber am 07. Juni 2022 den Abschlussbericht des von ihnen in Auftrag gegebenen IAEW-Gutachtens zur Bewertung des sog. Weber-Ansatzes vorgelegt (Abschlussbericht_IAEW (pdf / 1 MB) ).
Am 28.06.2022 hat ein digitaler Auftakt-Workshop stattgefunden, in dem die bei der Beschlusskammer eingegangenen Stellungnahmen, der IAEW-Abschlussbericht, das weitere Vorgehen in der angedachten Workstream-Struktur und der Zeitplan bis zum Erlass der Festlegung vorgestellt wurde (Workstream-Struktur(Ergänzter) Foliensatz Auftakt-Workshop (pdf / 1 MB) ).
- WS 1 – Koordination
- WS 2 – Kostenteilung Netzbetreiber
- WS 3 – Abregelung EE-/KWK-Strom
- WS 4 – Sonstiges
Die Anmeldung für die Workstreams war bis zum 05.08.2022 geöffnet. Der weitere Verlauf des Verfahrens kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Beteiligung an den öffentlichen, voraussichtlich überwiegend virtuellen Sitzungen ist jederzeit und jedem Unternehmen möglich. Anmeldungen sind über Poststelle.BK8@BNetzA.de möglich.
Stand: 24.07.2023