Ef­fi­zi­enz­ver­gleich Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber

Im Rahmen der Bestimmung der Erlösobergrenzen wird vor Beginn einer Regulierungsperiode für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eine Effizienzwertermittlung durchgeführt.

In der ersten und zweiten Regulierungsperiode wurden die individuellen Effizienzwerte jeweils auf Grundlage eines internationalen Effizienzvergleichs unter Einbeziehung von ÜNB anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermittelt (gem. § 22 Abs. 1 ARegV).

Für die dritte und vierte Regulierungsperiode wurde zur Bestimmung der individuellen Effizienzwerte jeweils eine relative Referenznetzanalyse durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Bestimmung von modellhaften Netzstrukturen und Anlagenmengengerüsten, die ein optimales Verhältnis von Kosten zu netzwirtschaftlichem Nutzen aufweisen (Referenznetz). Der ÜNB mit dem geringsten Abstand zum Referenznetz ist als effizient einzustufen (gem. § 22 Abs. 2 ARegV).

Effizienzwerte der vier Übertragungsnetzbetreiber
ÜNB1. RegP (in Prozent)2. RegP (in Prozent)3. RegP (in Prozent)4. RegP (in Prozent)
50Hertz99,60100100100
Transnet BW10097100100
Amprion90100100100
TenneT1009799,92100

Die relative Referenznetzanalyse kam anstelle eines internationalen Effizienzvergleichs nach § 22 Abs. 1 ARegV zur Anwendung. Die Belastbarkeit des internationalen Effizienzvergleichs i.S.d. § 22 Abs. 2 S. 1 ARegV war im Hinblick auf die Basisjahre 2016 und 2021 und somit für die dritte und vierte Regulierungsperiode nicht gegeben.

Die Bundesnetzagentur hatte sich im Jahr 2017 an die nationalen Regulierungsbehörden von 32 europäischen Staaten gewandt mit der Frage, ob in einem möglichen internationalen Effizienzvergleich mit der nötigen Transparenz zu rechnen wäre. Dies konnte nicht mit der nötigen Sicherheit für eine notwendige Anzahl von am internationalen Effizienzvergleich beteiligten Netzbetreibern angenommen werden. Im Vorfeld der vierten Regulierungsperiode hat die Bundesnetzagentur erneut geprüft, ob ausreichende europäische ÜNB an einem potentiellen internationalen Effizienzvergleich teilnehmen würden. Da erneut nicht genügend europäische ÜNB gefunden wurden, um robuste Ergebnisse zu ermitteln, war die Bundesnetzagentur angehalten, die Effizienz der ÜNB im Rahmen einer erneuten relativen Referenznetzanalyse durchzuführen.

Die Referenznetzanalyse ist ein Verfahren zur Messung der strukturellen Effizienz bestehender Netzstrukturen gegenüber einem Referenznetz.

Das Referenznetz wird durch ein Optimierungsverfahren zur Ermittlung von Netzstrukturen und Anlagenmengengerüsten, die unter den bestehenden Randbedingungen, insbesondere der Notwendigkeit des Betriebs eines technisch sicheren Netzes, ein optimales Verhältnis von Kosten und netzwirtschaftlichen Leistungen aufweisen, entwickelt.

In einer relativen Referenznetzanalyse werden bei einem Vergleich mehrerer Netzbetreiber relative Abweichungen der den tatsächlichen Anlagenmengen entsprechenden Kosten von den Kosten eines Referenznetzes ermittelt. Hierbei wird zunächst ein optimales Referenznetz modelliert und im Anschluss die Abweichung jedes Übertragungsnetzbetreibers von seinem jeweiligen Referenznetz ermittelt. Durch einen Vergleich der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber mit ihrem jeweiligen Referenznetz ergeben sich dann die jeweiligen Optimierungspotenziale. Bei der relativen Referenznetzanalyse werden die Unternehmen mit einem unter den gegebenen Umständen „optimalen Netz“ verglichen. Die historischen Besonderheiten und Restriktionen fließen dabei ein. Der Übertragungsnetzbetreiber mit dem geringsten Abstand zu dessen Referenznetz bildet den Benchmark (Effizienzwert von 100 Prozent).

Zu der konkreten Ausgestaltung der relativen Referenznetzanalysen wird auf das jeweilige Gutachten des Gutachterkonsortiums BET und IFHT (dritte Regulierungsperiode) bzw. des Konsortiums bestehend aus Swiss Economics, SUMICSID und der Forschungsstelle Energienetze an der ETH Zürich (vierte Regulierungsperiode) verwiesen. Vorliegend werden teilweise geschwärzte Fassungen der Gutachten veröffentlicht, aus der die Erwägungen erkennbar werden. Eine abschließende Prüfung der geschwärzten Elemente auf ihre Qualität als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat im Interesse einer Veröffentlichung nicht stattgefunden. Dies würde im Bedarfsfall nachgeholt.

Gutachten der Referenznetzanalyse 3. RP finden Sie hier: Gutachten zur Referenznetzanalyse für die Betreiber von Übertragungsnetzen (PDF / 11 MB)

Gutachten der Referenznetzanalyse 4. RP finden Sie hier: Gutachten zur Referenznetzanalyse für die Betreiber von Übertragungsnetzen (pdf / 2 MB)

Weitere Informationen

Festlegung der Datenerhebung zur Durchführung der relativen Referenznetzanalyse für die vierte Regulierungsperiode gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung (BK8-21/008-A)
[17.02.2022]

Festlegung der Datenerhebung zur Durchführung der relativen Referenznetzanalyse für die dritte Regulierungsperiode gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern (BK8-17-0003-A)
[09.11.2017]


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