Redispatch 2.0

Die Einführung des Redispatch 2.0 zum 1.10.2021 verzögert sich. Der Datenaustausch zwischen den Netz- und Anlagenbetreibern erweist sich als große Herausforderung für die Branche.

Der BDEW hat daher am 20.09.2021 eine „BDEW-Übergangslösung“ für die Einführung des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen des „Redispatch 2.0“ veröffentlicht. 

https://www.bdew.de/energie/bdew-uebergangsloesung-zum-gesicherten-einstieg-in-den-redispatch-20-zum-1-oktober-2021/ 

Die Beschlusskammer 6 hat mitgeteilt, dass sie das Vorgehen übergangsweise, längstens bis zum 31.05.2022, tolerieren wird.

BK6 Mitteilung Nr. 06

Die Beschlusskammer 8 wird die bei den Netzbetreibern anfallenden Aufwendungen im Rahmen der FSV Redispatch (ÜNB) bzw. des § 34 Abs. 8 S. 1 ARegV (VNB) berücksichtigen, soweit diese die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Engpassmanagements einhalten und mit der BDEW-Übergangslösung im Einklang stehen.

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