Preis­bil­dung

Preisbildung Übergangsnetzbetreiber

Die Netzentgelte der ÜNB sind als vorgelagerte Netzkosten eine wesentliche Ausgangsgröße bei der Preisbildung aller unterlagerten Verteilernetzbetreiber. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2503), das am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist, wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um Vorgaben zur Einführung eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgeltes ergänzt und durch Verordnung vom 25.04.2018 ausgestaltet. Seit dem 01. Januar 2019 wird die Entgeltbildung der vier deutschen ÜNB schrittweise vereinheitlicht. Der Umsetzungsprozess wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf Schritten von jeweils 20 Prozent und ist im Jahr 2023 abgeschlossen.

Die Preisblätter der ÜNB werden regelmäßig zum 01. Oktober eines Kalenderjahres veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur erhält zuvor einen Bericht mit den notwendigen Informationen zur Prüfung der Preisbildung. (BK8-19/0001-A).


Umfassende Informationen zu den Preisblättern, der Berechnung und Entwicklung der Netzentgelte der ÜNB sowie zu den durch die ÜNB abgewickelten Umlagen und Instrumente finden Sie unter www.netztransparenz.de


Weitere Informationen

Festlegung zu den Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich der Bildung der vorläufigen und endgültigen Netzentgelte nach § 28 StromNEV
[26.02.2019]


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