Ein­spei­se­ma­na­ge­ment

Einspeisemanagement (EinsMan)

Die separaten Bestimmungen im EEG zur Abregelung von EE- und KWK-Strom per Einspeisemanagement (§§ 14, 15 EEG 2021) sind mit dem neuen System des Redispatch 2.0 zum 1.10.2021 entfallen. Die vorrangberechtigte Erzeugung ist seit dem 1.10.2021 nach Maßgabe des § 13 EnWG bei den Auswahlentscheidungen für Redispatch - Maßnahmen nach § 13a EnWG unmittelbar mit zu berücksichtigen. Die Regelungen nach § 13 EnWG konkretisieren die in den §§ 11 und 12 EnWG umrissenen Rechte und Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber zur Gewährleistung der Systemsicherheit in ihrer Regelzone. Die in § 13 EnWG vorgesehenen Maßnahmen werden teilweise wiederum in den darauffolgenden Bestimmungen der §§ 13a ff. EnWG, in Verordnungen (zB AbLaV, NetzResV, KapResV) sowie in mehreren Festlegungen der Bundesnetzagentur konkretisiert.

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Stand:  07.12.2021

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