Festlegung BK8-20/00001-A
Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung der Methodik des Qualitätselements Strom für die Jahre 2021-2023 nach den §§ 19 und 20 ARegV
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 ARegV, § 69 EnWG
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:
Festlegung
BK8-20-00001-A_Festlegung_BF (pdf / 251 KB)
BK8-20/00001-A Erhebungsbogen (xlsx / 420 KB)
Konsultation zum Festlegungsentwurf
Vorausgegangen war eine Konsultation der Festlegung im Zeitraum vom 15.01.2020 bis 07.02.2018 zu folgenden Entwürfen:
Entwurf der Festlegung Datenerhebung Qualitätselement Strom (pdf / 141 KB)
Anlage: Entwurf Erhebungsbogen Datenerhebung Qualitätselement Strom (xlsx / 64 KB)
Stellungnahme
Von der Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Verfahren haben die unten genannten Marktbeteiligten Gebrauch gemacht:
Folgende Unternehmen schlossen sich der Stellungnahme des BDEW VKU (pdf / 237 KB) an:
Stand: 26.02.2020