Festlegung BK8-15-001
Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für die Jahre 2017 und 2018 für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen.
Festlegung
Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV:
Festlegung (pdf / 3 MB)
Anlage
Festlegung_Anlage 1 (xlsx / 122 KB)
Konsultation zum Festlegungsentwurf
Vorausgegangen war eine Konsultation der Festlegung im Zeitraum vom 13.01.2016 bis 29.01.2016 zu folgenden Entwürfen:
Festlegungsentwurf (pdf / 98 KB)
Anlage1 (xlsx / 113 KB)
Stellungnahme
Von der Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Verfahren haben die unten genannten Marktbeteiligten Gebrauch gemacht:
Stand: 05.12.2019