4. Re­gu­lie­rungs­pe­ri­ode

Der Effizienzvergleich für die vierte Regulierungsperiode hat mit dem Datenerhebungsbeschluss (BK8-21/009-A) der Beschlusskammer 8 vom 11. Februar 2022 begonnen.

Beschluss zur Datenerhebung: Festlegung

Mit diesem Beschluss hat die Beschlusskammer Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die vierte Regulierungsperiode getroffen. Es handelt sich um den Umfang, den Zeitpunkt und die Form der zu erhebenden Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs. Der Beschluss richtet sich an alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen im Sinne des § 3 Nr. 3 EnWG (Netzbetreiber), die in der vierten Regulierungsperiode nicht am vereinfachten Verfahren gemäß § 24 ARegV teilnehmen werden. Diese Netzbetreiber sind verpflichtet, die für die zur Ermittlung der Effizienzwerte gem. §§ 12 bis 14 ARegV erforderlichen Last-, Struktur- und Absatzdaten bis spätestens zum 30. April 2022 an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Die Daten zum Konzessionsgebiet, der versorgten Fläche und der Bevölkerungszahl sind bis zum 15. Oktober 2022 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Beschluss beinhaltet Vorgaben zur Datenübermittlung. Es sind die zur Verfügung gestellten Erhebungsbögen zu verwenden.

Webinar zur Datenabfrage

Am 5. April 2022 fand das Webinar „BNetzA-direkt: Datenabfrage zum Effizienzvergleich der Elektrizitätsverteilnetzbetreiber für die 4. RP“ in Kooperation mit dem BDEW statt.
Das aufgezeichnete Webinar finden Sie hier sowie die dazugehörige Präsentation.

Die FAQ-Liste zum Webinar vom 5. April 2022 zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber nach §§ 12 bis 14 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (BK8-21/009-A) finden Sie hier.

Veröffentlichung des aktuellen Datenbestands

Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr des Jahres 2022 die zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode notwendigen Strukturdaten erhoben (Beschluss BK8-21/009-A). Eine vollständige und korrekte Datenbasis bildet die notwendige Grundlage für die daraus ermittelten Effizienzwerte. Aus diesem Grund wurden die erhobenen Strukturdaten durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert und gemeinsam mit den Netzbetreibern Auffälligkeiten überprüft und im Bedarfsfall korrigiert.

Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung veröffentlicht die Bundesnetzagentur den aktuellen Stand der erhobenen und geprüften Strukturdaten. Die Elektrizitätsverteilernetzbetreiber erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten zu überprüfen. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt diese Veröffentlichung durch die Regulierungsbehörde in § 23b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EnWG vor.

Erste Datenveröffentlichung

Am 19. Oktober 2022 erfolgte die erste Veröffentlichung der Strukturdaten (gem. § 23b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EnWG).

Etwaige Anmerkungen zu Auffälligkeiten der veröffentlichten Daten konnten der Bundesnetzagentur bis zum 4. November 2022 mitgeteilt werden.

Zweite Datenveröffentlichung

Am 30. Januar 2023 erfolgte eine weitere Veröffentlichung der Strukturdaten (gem. § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG).

Die Veröffentlichung wurde zunächst angekündigt und eine Blankotabelle zur Verfügung gestellt, in der alle zu veröffentlichenden Merkmale aufgeführt waren. EVS4 - Zweite Datenveröffentlichung der Strukturdaten (Blankotabelle) (xlsx / 61 KB)

Taggleich fand anschließend die Veröffentlichung der befüllten Tabelle statt:

Dritte Datenveröffentlichung

Am 4. September 2023 erfolgte eine weitere um Aufwandsparameter und zusätzliche Dichteparameter erweiterte Datenveröffentlichung (§ 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG).

Die Veröffentlichung wurde zunächst angekündigt und eine Blankotabelle zur Verfügung gestellt, in der alle zu veröffentlichenden Merkmale aufgeführt waren.

Vierte Datenveröffentlichung

Am 8. Dezember 2023 erfolgte eine erneute Veröffentlichung der aktualisierten Struktur- und Aufwandsparameter sowie der gebietsstrukturellen Daten (gem. § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG). Diese Daten bilden die Grundlage für die Analysen zur Ermittlung eines Effizienzvergleichsmodells und für das begleitende Gutachten.

Branchenkonsultation

Am 21. September 2023 hat eine Branchenkonsultation zum Effizienzvergleich Strom für die vierte RP stattgefunden. Bei der Veranstaltung wurde der bisherige Prozess sowie das Vorgehen zur Modellermittlung und –auswahl vorgestellt. Nachfolgend finden Sie die dazugehörigen Präsentationen zum Download:

Hinweis zur Präsentation von Swiss Economics

Swiss Economics präsentierte bei der Konsultation Ergebnisse für ausgewählte, zuvor erläuterte Modellvorschläge (S. 87 im Foliensatz). Den Ergebnissen lag ein interner Berechnungsfehler zugrunde, so dass diese Werte für Dritte nicht reproduzierbar sind. Die korrekten Zusammenfassungen der Modellvorschläge nach Bereinigung des Berechnungsfehlers sind hier ersichtlich.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass „EVS4 – SE Konsultation - Anhang Parameterdefinitionen SE DatenV8“ davon nicht betroffen ist.

Gutachtenentwurf

Im Rahmen des bundesweiten Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber werden unternehmensindividuelle Effizienzwerte ermittelt. Das methodische Vorgehen und die Ergebnisse des Beratungsprojektes zur Bestimmung der Effizienzwerte werden im Berichtsentwurf vom 06. März 2024 dokumentiert. Die Effizienzwerte sind im Gutachten dokumentiert und werden den Netzbetreibern mit der individuellen Anhörung zur Festlegung der Erlösobergrenze mitgeteilt.

Es bestand gemäß § 67 EnWG die Möglichkeit, zum Berichtsentwurf zum Effizienzvergleich Stellung zu nehmen.

Aufgrund der Durchführung des Effizienzvergleichs auch für Netzbetreiber in Landeszuständigkeit handelt es sich hierbei um eine einheitliche Stellungnahmemöglichkeit bezüglich des Effizienzvergleichs. Individuelle Anhörungen der Erlösobergrenzen (etwa von Netzbetreibern in Landeszuständigkeit zu Gesichtspunkten außerhalb des Effizienzvergleichs) können mit anderen Anhörungsfristen versehen sein.

Finales Gutachten (April 2024)
Das methodische Vorgehen und die Ergebnisse des Beratungsprojektes zur Bestimmung der Effizienzwerte wurden im Bericht vom 30. April 2024 dokumentiert.

Das finale Gutachten ist Bestandteil der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028).

Vorgehen aufgrund einer fehlerhaften Datenmeldung im Effizienzvergleich
Zum Umgang mit der Korrektur von Kostendaten nach Abschluss des Effizienzvergleichs hat die Beschlusskammer 8 eine Information veröffentlicht.

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber nach §§ 12 bis 14 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (BK8-21/009-A)
[14.02.2022]

Veröffentlichung des gemittelten Effizienzwertes für das vereinfachte Verfahren in der vierten Regulierungsperiode für Stromverteilernetzbetreiber
[16.12.2021]
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