3. Regulierungsperiode
Der Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung eines Netzbetreibers zu unterlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Anreizregulierungsverordnung. Danach ist die Bundesnetzagentur insbesondere verpflichtet worden, eine Veröffentlichung der im Effizienzvergleich verwendeten Aufwands- und Vergleichsparameter zu unterlassen. Die bislang vorliegend veröffentlichten Daten für die Kostentreiberanalyse entsprechen teilweise den in § 31 Abs. 1 Nr. 4 Anreizregulierungsverordnung genannten verwendeten Aufwands- und Vergleichsparameter und gehen mit Blick auf die nicht verwendeten Aufwands- und Vergleichsparameter sogar darüber hinaus. Vor diesem Hintergrund sind die hier bislang veröffentlichten Daten von der Internetpräsenz der Bundesnetzagentur entfernt worden.
Weitere Informationen zur Transparenz in der Netzentgeltbildung finden Sie hier.
1Zu den Aufwandsparametern zählen die nach § 12 Abs. 4a und § 14 ARegV genannten und im Rahmen des Effizienzvergleichs anzusetzenden Kosten.
2Zu den Vergleichsparametern zählen Parameter (nach § 13 Abs. 3 ARegV) zur Beschreibung der Versorgungsaufgabe und der Gebietseigenschaften (insbesondere geografische, geologische oder topologische Merkmale) und zu strukturellen Besonderheiten der Versorgungsaufgabe.
Hintergrund
Die geprüften und übergeleiteten Kostendaten werden in die Durchführung des Effizienzvergleiches einbezogen, um das Modell für den Effizienzvergleich zu ermitteln. Die Bundesnetzagentur wird dabei - wie in der Vergangenheit - durch ein Gutachterkonsortium von Swiss Economics, Sumicsid und IAEW unterstützt.
Vertreter der betroffenen Wirtschaftskreise sowie Verbraucher sind bei der Ausgestaltung des Effizienzvergleichs rechtzeitig anzuhören. (siehe dazu Konsultationsveranstaltung)
Zur Vorbereitung des Termins hat die Bundesnetzagentur an dieser Stelle alle bei der KTA sowie Modellauswahl verwendeten Parameter (Kosten- und Strukturdaten sowie gebietsstrukturelle Daten) veröffentlicht. In der Veranstaltung wurde den betroffenen Wirtschaftskreisen und Verbrauchern das Ergebnis der Modellbildung für den Effizienzvergleich auf Basis der bisherigen Erkenntnisse zur KTA vorgestellt.
Alle Netzbetreiber im Regelverfahren erhalten sukzessive neben den Überleitungsrechnungen aus der Kostenprüfung zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit weitere vier separate Datenquittungen. Dies ist Teil ihrer Mitwirkungsobliegenheit.
- Eine Darstellung des Versorgungsgebiets basierend auf den Angaben im Tabellenblatt „Amtlicher Gemeindeschlüssel“ der Haupterhebung (BK8-17/0002A) - diese Datenquittung ist bereits allen Netzbetreibern zugesandt worden.
- Eine Datenquittung zu den in der Zusatzdatenerhebung abgefragten Strukturdaten (BK8-17/0010-A) - diese wurde den Netzbetreibern am 4. Juni 2018 über das Energiedatenportal zur Verfügung gestellt. Auch wurden alle Netzbetreiber in einer Begleitemail bereits über die weiteren Datenquittungen informiert.
- Eine Datenquittung zur Haupterhebung (BK8-17/0002A) - diese wurde den Netzbetreibern am 18.06.2018 per E-Mail angekündigt und in das Energiedatenportal eingestellt.
Sie ist ab dem 19. Juni 2018 für jeden Netzbetreiber verfügbar. - Eine Datenquittung zu gebietsstrukturellen Daten (Bodenklassen etc.), die basierend auf den Angaben des Tabellenblatts „Amtlicher Gemeindeschlüssel“ der Haupterhebung (BK8-17/0002A) ermittelt werden - diese wird allen Netzbetreibern Ende der KW 25 bzw. Anfang der KW 26 zur Verfügung gestellt.
Effizienzwerte
Aus den Vorgaben ergibt sich die Berechnung von vier Effizienzwerten (zwei Methoden mit jeweils zwei Aufwandsparametern), wobei jeweils der höchste Effizienzwert zur Anwendung kommt.
Effizienzwerte für Netzbetreiber waren gem. § 31 ARegV a. F. zu veröffentlichen (heute gem. 23b EnWG).
Aktuelle Werte für Stromnetzbetreiber sind immer auf www.netzentgelttransparenz.de veröffentlicht. Die Daten der 3. Regulierungsperiode erhalten Sie auf Anfrage.
Gutachten 3. Regulierungsperiode
Finales Gutachten (April 2019)
Im Rahmen des bundesweiten Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber wurden unternehmensindividuelle Effizienzwerte ermittelt.
Das methodische Vorgehen und die Ergebnisse des Beratungsprojektes zur Bestimmung der Effizienzwerte wurden im Bericht vom 4. April 2019 dokumentiert.
Entwurf: Gutachten Effizienzvergleich Verteilnetzbetreiber Strom (pdf / 3 MB)
Gutachtenentwurf (Dezember 2018)
Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber Strom (Gutachten vom 4. April 2019) (pdf / 3 MB) - erstellt durch das Gutachterkonsortium von Swiss Economics, Sumicsid und IAEW
Entwurf: Gutachten zur Erstellung gebietsstruktureller Daten Verteilnetzbetreiber Strom (pdf / 4 MB) - erstellt von Björnsen Beratende Ingenieure
Netzbetreiber, Vertreter der betroffenen Wirtschaftskreise und der Verbraucher konnten zur Auswahl der Vergleichsparameter und zur Ausgestaltung der in Anlage 3 zu § 12 ARegV aufgeführten Methoden schriftlich Stellung nehmen.
Weitere Informationen
Konsultationsveranstaltung - 25. Juli 2018
[25.06.2018]
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte Regulierungsperiode – ergänzende Datenerhebung – (BK8-17/0010-A)
[22.02.2018]
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte Regulierungsperiode (BK8-17/0002-A)
[02.05.2017]