Regulierungskonto
Das von den Netzbetreibern geführte Regulierungskonto dient der Erfassung und dem Abgleich der tatsächlich erzielten und der zulässigen Erlöse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Mengenentwicklung.
Die eigentliche Aufgabe des Regulierungskontos war ursprünglich der Ausgleich von Prognoseunsicherheiten aufgrund von meist witterungsbedingten Mengenschwankungen. Da der Netzbetreiber zur Bildung seiner Netzentgelte auf Mengenprognosen des zukünftigen Energieabsatzes angewiesen ist und dieser durch eine Vielzahl von Faktoren (z.B. Temperaturen oder konjunkturelle Entwicklung) beeinflusst wird, ergeben sich regelmäßig Abweichungen zwischen den erzielten Erlösen und der festgelegten Erlösobergrenze. Solche Abweichungen sind am Jahresende sichtbar und werden auf einem Regulierungskonto verbucht. Auf diese Weise trägt der regulierte Netzbetreiber kein Mengenrisiko. Auch bei schwankenden Absatzmengen legt er seine Netzkosten auf die jeweils vorhandenen Mengen um.
Zudem wird hier u.a. die Differenz von Plan- und Ist-Kosten einzelner dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenpositionen (z.B. vorgelagerte Netzentgelte und vermiedene Netzentgelte) erfasst. Der Saldo des Regulierungskontos des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres wird annuitätisch über drei Kalenderjahre durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze verteilt. Saldierungen der jeweils jährlichen Beträge sind handelsrechtlich möglich IDW (pdf / 108 KB) . Durch den Mechanismus des Regulierungskontos sollen auch starke Schwankungen bei den Netzentgelten vermieden und damit die Planbarkeit für die Vertriebe und Netznutzer erhöht werden.
Details zur Führung des Regulierungskontos sind in § 5 ARegV geregelt. Der Regulierungskontosaldo und dessen Verteilung auf die Erlösobergrenzen werden von den Regulierungsbehörden genehmigt. Die Netzbetreiber stellen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 ARegV jährlich zum 31.12. eines Kalenderjahres einen Antrag..
Verfahrenslisten
Eine Übersicht zu den Verfahren (aller Stromnetzbetreiber) mit Aktenzeichen finden Sie für alle Regulierungskonten ab der 2. Regulierungsperiode (2013) hier:
Verfahrensliste Regulierungskonto 2013-2023 (xls / 200 KB)
Hinweispapier
Erhebungsbogen
Mit Hilfe des Erhebungsbogens werden die notwendigen Daten erfasst.
(Änderungen gegenüber der letzten Version können Sie dem Tabellenblatt "Changelog" entnehmen)
Zum 31. Dezember 2024 haben alle Netzbetreiber den Antrag zur Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 bei der zuständigen Regulierungsbehörde vorzulegen (§ 5 i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 3 ARegV). Die Beschlusskammer 8 hat den Erhebungsbogen für Stromnetzbetreiber entsprechend aktualisiert.
Für die Übermittlung über das Energiedatenportal ist der aktuelle Erhebungsbogen zu verwenden.
Der schriftliche Antrag nebst etwaiger Erläuterungen ist ohne besondere Formanforderungen in jedem Fall zum 31. Dezember zu stellen.
Der Erhebungsbogen 2023 enthält ggü. dem Erhebungsbogen 2022 folgende wesentliche Neuerungen:
- Tabellenblatt „E7.“: Erweiterung der Abfrage um Investitionszuschüsse
- Tabellenblatt „E9.b.“: Löschung der Abfrage zur Istabrechnung EEG-Umlage auf technischen Eigenbedarf
- Tabellenblatt „E9.c.“: Löschung der Abfrage zur Ermittlung der Differenz für Nachforderungen
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf Änderungen im Zeitablauf im Tabellenblatt „Changelog“.