Tabellenblatt F.a.: Zuordnung der Kontensalden zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (nur für Netzbetreiber und Dienstleister)

Gibt es bei der Darstellung der Schlüssel eine Erheblichkeitsschwelle oder müssen alle Schlüssel-Anteile, unabhängig von Größenordnung, aufgeführt werden? Wenn zum Beispiel 10 € von 1.000 € geschlüsselt waren, muss dann der Schlüssel angegeben werden? In Gas waren es z.B. 30%

Eine Erheblichkeitsschwelle wie im Gas-EHB ist nicht vorgesehen. Das Tabellenblatt F.a. sieht bis zu 10 Eintragungsmöglichkeiten der verwendeten Schlüssel vor. D.h. das Sie im Zweifel auch den Schlüssel angeben müssen, wenn 10 € von 1000 € geschlüsselt wurden. Sollten die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, so dass die geschlüsselten Kosten nicht vollständig angegeben werden können, so ist dies im Bericht nach § 28 StromNEV kurz zu erläutern.

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