Eine Erheblichkeitsschwelle wie im Gas-EHB ist nicht vorgesehen. Das Tabellenblatt F.a. sieht bis zu 10 Eintragungsmöglichkeiten der verwendeten Schlüssel vor. D.h. das Sie im Zweifel auch den Schlüssel angeben müssen, wenn 10 € von 1000 € geschlüsselt wurden. Sollten die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, so dass die geschlüsselten Kosten nicht vollständig angegeben werden können, so ist dies im Bericht nach § 28 StromNEV kurz zu erläutern.