FAQ zum Webinar vom 28.04.2022
Kostendatenabfrage bei Elektrizitätsnetzbetreibern für die vierte Regulierungsperiode
(BK8-21-002-A bis BK8-21-006-A)
FAQ zum Erhebungsbogen
Hier finden Sie die FAQ zum Erhebungsbogen aus dem Webinar vom 28. April 2022 sowie den dazugehörigen Foliensatz.
Erhebungsbogen für verbundene Dienstleister
Welche Rolle spielt die Differenzierung nach energiespezifischen und nicht energiespezifischen Dienstleistungen im Rahmen der Kostenprüfung?
Es sollen die nicht-energiespezifische Dienstleistungserbringung gesamt aufgeführt werden. Müssen hier auch Dienstleistungen aufgeführt werden, die gar nichts mit dem Netzbetrieb zu tun haben -> also z.B. für eine Erzeugungssparte etc., oder sollen solche Sparten mit in VIII aufgeführt werden?
Wie ist der Begriff Dienstleistung zur Erfassung der Dienstleistungskosten in Tabellenblatt B.b. definiert? Leistungen wie die Netznutzung vom vorgelagerten Netz ist z.B. auch als Fremdleistung kontiert, aber im Sinne des EHB eindeutig kein Teil der Dienstleistungskosten. Wie ist mit Themen wie Bauleistungen (z.T. aktiviert), Versicherungen, Leasinggebühren etc. umzugehen?
Tritt ein Verpächter zugleich als konzernverbundener Dienstleister auf und ist dabei die 5% Hürde durch die Kosten bzw. das Entgelt der Dienstleistung nicht überschritten, ist dann zusätzlich ein Dienstleister-Bogen abzugeben?
Sind bei externen Dritten, auch standardmäßig die Dienstleistungsverträge einzureichen?
Muss ich im Dienstleister-EHB die Übersicht III.c. befüllt werden?
Muss, wenn die 5 % Hürde überschritten wird, auch ein separater EHB & Bericht eingereicht werden, wenn die bezogene DL für den hierdurch betroffenen zweiten NB lediglich einen Einzelvertrag betrifft und dieser Vertrag der Höhe nach unwesentlich ist? Ist für eine solche Konstellation die Einreichung des Vertrages und kurze Erläuterung hierzu im Bericht des NB ggf. ausreichend?
Ist bei der Ermittlung der 5% Grenze auch die ILV mit einzubeziehen (im Tabellenblatt B.b. Dienstleistungskosten sind diese ja explizit nicht zu berücksichtigen)?
Tabellenblatt A1.a.: Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017 bis 2021 sowie Überleitung von der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Die geforderten Angaben im Datenblatt GuV in der Spalte F für Gas passen nicht zu den Bezeichnungen in den jeweiligen Zeilen für die Punkte und Unterpunkte bei 1. Umsatzerlöse, da hier explizit auf Strom Bezug genommen wird. Ist zu Punkt 1 und den Unterpunkten auch die Spalte Gas zu befüllen? Im EHB Gas in der Kostenprüfung Gas, waren diese Felder ausgenommen.
Es gibt Aufwendungen und Erträge aus Mehr-/Mindermengen. Im Gas-EHB gab es dazu je eine eigene Position in der GuV-Clusterung. Welche Position ist auf der Erlösseite dafür vorgesehen?
Wenn die Aktivität Gasnetz nicht betrieben wird, bleibt die Spalte F leer?
Müssen die Hauptkostenarten des Tabellenblatts A1.a mit den Hauptkostenarten im HGB-Abschluss übereinstimmen oder nur das Gesamtergebnis des Unternehmens? Aufgrund des Mappings könnte es hier zu Verschiebungen zwischen den Kostenarten kommen.
Bitte erläutern Sie nochmals detailliert, wie die Befüllung der Spalten XX, XXI und XXII im Tabellenblatt A1.a._GuV (siehe auch Randziffer 35 in den Berichtsvorgaben) zu erfolgen hat. Wir bitten um eine genaue Beschreibung, welche Kosten in diesen Spalten einzutragen sind.
Tabellenblatt A2.a.: Bilanzen der Jahre 2020 bis 2021
Warum können im Tabellenblatt "A2.a._Bilanz_20-21" keine Hinzurechnungen/Kürzungen in der Position 12 "Verbindlichkeiten" vorgenommen werden?
Wie soll die Aufteilung von Bilanzposten beim Kassenbestand nach den Umlagen (EEG, KWKG, …) umgesetzt werden?
Tabellenblatt A3.: Rückstellungsspiegel
Warum ist für den Netzbetreiber der Rückstellungsspiegel über 5 Jahre zurück auszufüllen, wenn die Bilanz nur für 2 Jahre erfasst wird?
Im Rückstellungsspiegel gibt es die Position "Rückstellung aus KWKG-Wälzung". In der Bilanz unter den Rückstellungen die Bezeichnung "KWKG-Belastungsausgleich". Worin ist der Unterschied begründet, gibt es inhaltliche Unterschiede?
Tabellenblatt B2.a.: Netzteile
Sind auch die Netzzugäng/-abgänge vor 2016 anzugeben, sofern die Netzübergänge/-abgaben im Bescheid 2016 bereits angegeben wurden?
Tabellenblatt B2.e.: Anlagenspiegel (nur für Netzbetreiber und (Sub-) Verpächter)
Wir melden für ein Stromversorgungsunternehmen, welches für Verteilung, Vertrieb und Sonstiges tätig ist. Ist hier dennoch im TabB2.e._Anl_Spiegel die Tätigkeit Gas anzugeben, welches bei uns im Konzernverbund ein separates Unternehmen ist?
Tabellenblatt C.: Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten gemäß § 11 Abs. 2 ARegV
Im Pachtmodell mit Weiterleitung von BKZ werden diese beim Verpächter aufgelöst und sind dort anzugeben. Die dnbk Angaben sind damit auch bei Auswahl des Verpächters notwendig!
Wo sind die dnbK aus aktivierten Eigenleistungen anzugeben? Was ist hierzu im Bericht anzugeben?
Soll die Eingabe von Erträgen/Erlösen mit negativen Vorzeichen vorgenommen werden?
Tabellenblatt D.: Weitere Daten
Wie soll man damit umgehen, wenn die Aufstellung für den Differenzbilanzkreis nicht in der geforderten Granularität vorliegt?
Wie ist mit dem technischen Betriebsverbrauch umzugehen, für den keine EEG Umlage anfällt?
Tabellenblatt F.a.: Zuordnung der Kontensalden zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (nur für Netzbetreiber und Dienstleister)
Gibt es bei der Darstellung der Schlüssel eine Erheblichkeitsschwelle oder müssen alle Schlüssel-Anteile, unabhängig von Größenordnung, aufgeführt werden? Wenn zum Beispiel 10 € von 1.000 € geschlüsselt waren, muss dann der Schlüssel angegeben werden? In Gas waren es z.B. 30%
Sonstiges
Sind die Indexreihen Strom für 2021 bereits veröffentlicht?
Wie stellen Sie sich die Angaben zu den verwendeten Schlüsseln im Bericht gem. Anlage Bericht Punkt 1.1. konkret vor?
Soll der gesetzliche Vertreter des Netzbetreibers alle Berichte einzig und einzeln unterschreiben, auch die der Verpächter und Dienstleister?
Die Investitionen 17-20 werden dem Kapitalkostenaufschlag nicht entsprechen, da sich die zu schlüsselnde Investitionen jährlich geringfügig ändern. Für die Netzkosten 2021 sind nach unserem Verständnis durchgängig die Schlüssel des GJ 2021 anzuwenden.
Die Cash-Flow-Rechnung ist optional anzugeben. Welche Alternativen gibt es für die Anerkennung des Umlaufvermögens?
Wenn Sie noch eine konkrete Aussage (Zeitrahmen/Wann?, grober Inhalt) zur neuen Festlegung für volatile Kosten für Verlustenergie machen könnten, wäre das sehr wertvoll. Wir planten gerade im Verband genau in dieser Sache auf Sie zuzukommen, da ja bei Fortführung der Sachlogik der nächste Referenzzeitraum am 01.07. beginnt und somit mögliche Ausschreibungen vorab stattfinden. Dazu sollten die Bedingungen rechtzeitig bekannt sein.
Stand: 09.05.2022