Festlegung BK8-18/0001-A bis BK8-18/0006-A
Verfahrensgang zur Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der dritten Regulierungsperiode für Verteilernetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur hat am 09.05.2018 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV eine Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der dritten Regulierungsperiode getroffen.
Die Festlegung wurde im Amtsblatt Nr. 9/2018 vom 16.05.2018 veröffentlicht.
Beschluss
Festlegung volatile Kosten dritte Regulierungsperiode (pdf / 317 KB)
Berechnungsgrundlage
Die zur Berechnung des Referenzpreises verwendeten Daten legt die Beschlusskammer auf Wunsch einiger Netzbetreiber und des BDEW transparent dar.
Berechnungsgrundlage (pdf / 13 KB)
Konsultation zum Festlegungsentwurf
Vorausgegangen war eine Konsultation der Festlegung im Zeitraum vom 09.01.2018 bis 14.02.2018 zu folgenden Entwurf:
Entwurf der Festlegung volatile Kosten (pdf / 126 KB)
Stellungnahmen
Von der Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Verfahren haben die unten genannten Marktbeteiligten Gebrauch gemacht:
Stand: 10.12.2019