Festlegung BK8-19-00002_A bis BK8-19-00006_A
Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern
Die Bundesnetzagentur hat in den vorgenannten Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 EnWG am 25.11.2019 die Festlegung erlassen und vorab im Internet veröffentlicht. Sie gelten somit ab dem Jahresabschluss 2020 für alle Unternehmen in Bundeszuständigkeit, sowie in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Brandenburg und Bremen. Die Festlegung ist im Amtsblatt Nr. 23/2019 vom 04.12.2019 öffentlich bekannt gemacht worden.
Beschluss
BK8-19-00002_A_bis_BK8-19-00006_A_Beschluss (pdf / 472 KB)
Zusätzlich stellt die Beschlusskammer ein Begleitdokument zur Verfügung, in dem die wesentlichen Festlegungsinhalte zusammengefasst werden. Rechtlich verbindlich sind lediglich die Festlegungstexte.
Anlagen
Anlagen Bilanz und GUV (pdf / 231 KB)
Begleitdokument (pdf / 271 KB)
Konsultation zum Festlegungsentwurf
Die Bundesnetzagentur hat nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 EnWG ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern eingeleitet.
Vorausgegangen war eine Konsultation der Festlegung im Zeitraum vom 27.08.2019 bis 02.10.2019 zu folgendem Entwurf:
BK8-19-00002_A_bis_BK8-19-00006_A_Festlegungsentwurf (pdf / 344 KB)
Stellungnahmen
Von der Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Verfahren haben die unten genannten Marktbeteiligten Gebrauch gemacht:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (pdf / 567 KB)
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (pdf / 294 KB)
Institut der Wirtschaftsprüfer (pdf / 345 KB)
ARGEnergie e.V. (PDF / 5 MB)
Verband der chemischen Industrie e.V. (pdf / 192 KB)
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (pdf / 744 KB)
Die Thüga Energienetze Gesellschaft mbH schloss sich der Stellungnahme des BDEW und VUK an.
Weiterhin reichten folgende Unternehmen die wortgleichen Stellungnahmen wie die Stadtwerke Saarbrücken Netz GmbH (PDF / 7 MB) ein:
Im Zuge der Konsultation hatten die Beschlusskammern 8 und 9 in Zusammenarbeit mit dem BDEW ein Webinar durchgeführt.
Die Aufzeichnung finden sie hier. Webinar 6b Festlegung
Stand: 10.12.2019