Fest­le­gung Da­te­ner­he­bung

Mit den Festlegungen zur Datenerhebung macht die Beschlusskammer Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 Abs. 1 ARegV hinsichtlich der Formate und Inhalte der zu übermittelnden Kostendaten der Netzbetreiberunternehmen. Die Festlegungen richten sich an alle Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörden, deren Aufgaben durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der sog. "Organleihe" im jeweiligen Jahr wahrgenommen werden.

Weitere Informationen

Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die vierte Regulierungsperiode (BK8-21/002-006-A)
[25.02.2022]

Einleitung eines Verfahrens und der Konsultation zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die vierte Regulierungsperiode ab 2024 (BK8-21/002-A bis 006-A)
[17.11.2021]

Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern (BK8-19/00002-A bis BK8-19/00006-A)
[25.11.2019]

Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die dritte Regulierungsperiode (BK8-17/0001-A und BK8-17/0004-A bis BK8-17/0008-A)
[04.05.2017]


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