Messwesen Ener­gie

Beschlusskammer 6 und 7 - Netzzugang Strom und Gas

Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens

Beschlusskammer 6 - BK6-09-034 -

Beschlusskammer 7 - BK7-09-001 -


Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens

Mit der Novelle des § 21b EnWG und dem Inkrafttreten der Messzugangsverordnung (MessZV) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine Liberalisierung des Messwesens im Energiesektor geschaffen. Gemäß § 13 MessZV können die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur Festlegungen zur konkreten Abwicklung von Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen treffen, um so den Aufbau einer effizienten Marktstruktur im Bereich des Messwesens zu fördern.

Hiermit geben die Beschlusskammern 6 (Elektrizitätsbereich) und 7 (Gasbereich) gemeinsam bekannt, dass sie nunmehr solche Festlegungsverfahren gemäß §§ 29 Abs. 1 EnWG, §13 Ziff. 2 – 6 MessZV, § 42 Abs. 7 Ziff. 4 GasNZV und § 27 Nr. 9, 11, 13, 14, 17, 18 StromNZV sowohl für den Strom- als auch für den Gassektor einleiten. Gegenstand der Verfahren sind zum einen Standardverträge für den Betrieb von Messstellen und die Erbringung von Messdienstleistungen. Zum anderen beabsichtigen die Beschlusskammern, auch bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse für das Energiemesswesen festzulegen und die unmittelbar daran angelehnten Prozessbestandteile der Festlegungen GPKE (BK-06-009) und GeLi Gas (BK7-06-067) an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Ein wesentliches Ziel der beabsichtigten Festlegungen gegenüber den betroffenen Marktbeteiligten wird sein, verlässliche und massengeschäftstaugliche Rahmenbedingungen für die an der Abwicklung des Messwesens Beteiligten zu schaffen. Die Standardisierung von Geschäftsprozessen und Verträgen soll eine zügige und effiziente Kooperation insbesondere der Netzbetreiber, Messdienstleister und Messstellenbetreiber beim Betrieb von Messstellen sowie bei der Erhebung, Verarbeitung und Verteilung der relevanten Messinformationen ermöglichen. Die Verfahren werden für den Elektrizitäts- und Gasbereich formal getrennt geführt. Die Beschlusskammern streben jedoch an, die jeweiligen Festlegungen für den Strom- und den Gassektor möglichst identisch zu gestalten, soweit nicht branchenspezifische Besonderheiten im Einzelfall abweichende Regelungen erfordern. So werden die Marktbeteiligten in die Lage versetzt, die Synergiepotentiale einer medienübergreifenden Abwicklung von Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen möglichst weitgehend auszuschöpfen.

Die Verbände BDEW und VKU haben am 19.12.2008 Entwürfe für Rahmenverträge in den Bereichen des Messstellenbetriebs (Messstellenrahmenvertrag) sowie der Messdienstleistungen (Messrahmenvertrag) vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat die Verbände BDEW, VKU, GEODE, DVGW, bne und ARGE Heiwako mit Schreiben vom 19.12.2008 aufgefordert, gemeinsame Vertragsentwürfe zu erarbeiten. Daraufhin haben die Verbände GEODE und bne der Bundesnetzagentur am 18.02.2009 umfassende Kommentierungen der von BDEW und VKU erarbeiteten Vertragsentwürfe vorgelegt. Des Weiteren haben die Verbände BDEW, VKU, bne und AFM+E der Bundesnetzagentur am 02.03.2009 Entwürfe für Geschäftsprozesse zur Abwicklung des Energiemesswesens übersandt.

Die Beschlusskammern erachten die eingegangenen Dokumente als geeigneten Ausgangspunkt, um in einem Festlegungsverfahren eine für alle Marktbeteiligten sachgerechte Lösung zu finden. Vorbehaltlich der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens erwägen die Beschlusskammern deshalb, sich bei der Festlegung zunächst an den Dokumenten der Verbände zu orientieren.

Hiermit gewähren die Beschlusskammern gemäß §§ 29, 67 EnWG, § 42 Abs. 7 1. Halbsatz GasNZV i.V.m. § 43 Abs. 3 GasNZV, allen Beteiligten die Gelegenheit, zu dem vorliegenden Festlegungsverfahren unter Berücksichtigung der von den Verbänden übersandten Dokumente Stellung zu nehmen. Zur Vereinfachung der Konsultation hat die Bundesnetzagentur die zu den Standardverträgen eingegangenen Dokumente aller Verbände zu einheitlichen Konsultationsdokumenten für den Messrahmenvertrag und den Messstellenrahmenvertrag zusammengefasst. Hinter jedem Paragraphen der BDEW/VKU-Vertragsentwürfe finden sich unmittelbar im Anschluss die von bne und GEODE zu diesem Paragraphen eingegangenen Kommentare oder Änderungsvorschläge.

Stellungnahmen werden jeweils gesondert für Geschäftsprozesse und Standardverträge und auf der Grundlage von Tabellen nach den folgenden Musterverträgen erbeten.

1. Verträge
SpaltenBeschreibung
Spalte 1Unternehmen / Organisation (in jeder Zeile angeben)
Spalte 2Betroffener Vertrag (Messstellenrahmenvertrag oder Messrahmenvertrag)
Spalte 3Seite des jeweiligen Konsultationsdokuments
Spalte 4Paragraphennummer
Spalte 5Betroffener Absatz/Satz (ggf. wörtlich zitieren)
Spalte 6Kommentar (ggf. mit Angabe, ob nur auf den Elektrizitäts- oder Gasbereich bezogen)
Spalte 7Alternativer Formulierungsvorschlag (ggf. mit Angabe, ob nur auf den Elektrizitäts- oder Gasbereich bezogen)


2. Geschäftsprozesse
SpaltenBeschreibung
Spalte 1Unternehmen / Organisation (in jeder Zeile angeben)
Spalte 2Seite des Verbandsdokumentes „Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse bei Strom und Gas“
Spalte 3Gliederungsnummer des Verbandsdokumentes „Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse bei Strom und Gas“
Spalte 4ggf. Prozessschrittnummer des Verbandsdokumentes „Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse bei Strom und Gas“
Spalte 5Betroffener Satz/Absatz/Prozess (ggf. wörtlich zitieren)
Spalte 6Kommentar (ggf. mit Angabe, ob nur auf den Elektrizitäts- oder Gasbereich bezogen)
Spalte 7Alternativer Formulierungsvorschlag (ggf. mit Angabe, ob nur auf den Elektrizitäts- oder Gasbereich bezogen)


Das Muster steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download bereit. Dort können ebenfalls alle Konsultationsdokumente heruntergeladen werden.

Etwaige Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, richten Sie bis zum 29.04.2009 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: messwesen@bnetza.de

Diese Adresse gilt für Stellungnahmen zu beiden Verfahren. Die Weiterleitung an die Beschlusskammer 6 wird durch die Beschlusskammer 7 sichergestellt. Sofern sich Ihre Stellungnahme oder Teile davon nur auf den Elektrizitäts- oder nur auf den Gasbereich beziehen, geben Sie dies (ggf. unter eindeutiger Bezeichnung der betroffenen Passagen) bitte explizit an. Sofern dies nicht erfolgt, werden die Beschlusskammern davon ausgehen, dass die Stellungnahmen beide Verfahren betreffen.

Die Beschlusskammern beabsichtigen, die Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Es wird jedoch darum gebeten, Stellungnahmen auf die Konsultationsdokumente zu beschränken und nicht auch noch auf veröffentlichte Stellungnahmen Dritter zu erstrecken.

BK7-09-001, BK6-09-034

Hinweis:
Am 13.03.2009 wurde eine aktualisierte Fassung des Konsultationsdokumentes zum Messrahmenvertrag auf der Internetseite eingestellt. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Vorfassung vom 12.03.2009.

BK7-09-001 und BK6-09-034 Konsultationsdokument Messrahmenvertrag (pdf / 112 KB)

BK7-09-001 und BK6-09-034 Konsultation Messstellenrahmenvertrag (pdf / 202 KB)

BK7-09-001 und BK6-09-034 Stellungnahmeformular Standardverträge MessZV (doc / 38 KB)

BK7-09-001 und BK6-09-034 Stellungnahmeformular Geschäftsprozesse MessZV (doc / 32 KB)

2009-02-23 MSB-MDL-Prozesse (pdf / 638 KB)

Stand:  26.08.2008

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