Hin­weis zur Blind­leis­tungs­be­reit­stel­lung der Netz­be­trei­ber un­ter­ein­an­der

Die Beschlusskammer weist auf folgende Information von Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung und dem Austausch von Blindleistung hin:

www.netztransparenz.de/Leitfaden-zur-Blindleistungsbereitstellung-zwischen-Netzbetreibern

Stand:  24.03.2025

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