Hinweis zur Blindleistungsbereitstellung der Netzbetreiber untereinander
Die Beschlusskammer weist auf folgende Information von Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung und dem Austausch von Blindleistung hin:
www.netztransparenz.de/Leitfaden-zur-Blindleistungsbereitstellung-zwischen-Netzbetreibern
Stand: 24.03.2025