Um­set­zungs­stand Re­dis­patch 2.0: Markt­be­fra­gung

Seit dem 01.10.2021 gelten die Vorgaben des sog. „Redispatch 2.0“. Diese sehen einen gezielten bilanziellen Ausgleich von allen Redispatch-Maßnahmen vor. Von der Neuerung betroffen sind insbesondere die bisherigen Einspeisemanagement-Maßnahmen.

Leider konnte dieser bilanzielle Ausgleich nicht fristgemäß in die Praxis umgesetzt werden. Der BDEW hat daher eine „Übergangslösung“ veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat dieses Vorgehen mit einer Mitteilung begleitet (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_84_Sys_Dienst/844_redispatch/Mitteilung_06/Mitteilung_Nr_06.html?nn=871936).  Die BDEW-Übergangslösung sieht vor, dass spätestens am 01.03.2021 ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb startet und die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern zu diesem Stichtag sicherzustellen ist.

Wie in der Mitteilung vom 21.09.2021 angekündigt, möchte die Beschlusskammer 6 die Implementierung der neuen Regelungen aufmerksam verfolgen und sich ein eigenes Bild über den Umsetzungsstand und die noch bestehenden Hinderungsgründe machen. Zu diesem Zweck wendet sich die Beschlusskammer an wichtige Elektrizitätsnetzbetreiber sowie die führenden Direktvermarktungsunternehmen und bittet sie um Beantwortung einiger Fragen zum Umsetzungsstand in ihrem Unternehmen. Die Fragen sollen jeweils zu den Stichtagen 01.10.2021, 01.12.2021 und 01.02.2022 erhoben werden.

Fragebogen Verteilnetzbetreiber, Stichtag: 01.10.2021 (xlsx / 13 KB)

Fragebogen Direktvermarktungsunternehmen, Stichtag: 01.10.2021 (xlsx / 13 KB)

Fragebogen Verteilnetzbetreiber, Stichtag: 01.12.2021 (xlsx / 13 KB)

Fragebogen Direktvermarktungsunternehmen, Stichtag: 01.12.2021 (xlsx / 13 KB)

Fragebogen Verteilnetzbetreiber, Stichtag: 01.01.2022 (xlsx / 15 KB)

Fragebogen Direktvermarktungsunternehmen, Stichtag: 01.01.2022 (xlsx / 14 KB)

Stand:  17.12.2021

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