Mit­tei­lung Nr. 38 zu den Da­ten­for­ma­ten zur Ab­wick­lung der Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on

Ergebnis der außerplanmäßigen Konsultation / Inkrafttreten von Nachrichtentypversionen und Dokumenten zum 03.04.2024 (!)

25.01.2024

- Beschlusskammer 6 -
- Beschlusskammer 7 -

1. Ergebnis der außerplanmäßigen Konsultation

Im Rahmen einer außerplanmäßigen Konsultation für Nachrichtentypbeschreibungen hat die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 12.12.2023 bis 04.01.2024 neue spartenübergreifende Nachrichtentypversionen konsultiert, die von der Expertengruppe EDI@Energy unter Projektführung des BDEW erarbeitet worden waren. Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden sodann mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur diskutiert. Erforderliche Überarbeitungen an den konsultierten Versionen sind sodann vorgenommen worden.
Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens veröffentlichen Bundesnetzagentur sowie BDEW zum 25.01.2024 folgende Dokumente auf ihren Internetseiten www.bundesnetzagentur.de sowie www.edi-energy.de

Codeliste-OBIS-Kennzahlen Medien 2.5b (pdf / 506 KB)
UTILMD AHB Strom 1.2a (pdf / 8 MB)

2. Umsetzungstermin fast aller EDI@Energy-Dokumente vom 1. April 2024 auf den 3. April 2024 verlegt.

Aufgrund dessen, dass dieses Jahr der 1. April auf den Ostermontag fällt, wurde im Rahmen der außerplanmäßigen Konsultation beschlossen, dass fast alle EDI@Energy-Dokumente, die gemäß den beiden BNetzA-Mitteilungen Nr. 35 und Nr. 36 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation, zum 1. April 2024 Gültigkeit erlangt hätten, so wie die beiden aus dieser Konsultation hervor gegangenen EDI@Energy-Dokumente erst am 3. April 2024 Gültigkeit erlangen. Diese Verschiebung stellt eine einmalige Ausnahme dar.

Die Verschiebung des Umsetzungstermins gilt auch für Redispatch und die dazugehörigen XML-Dokumente sowie die Anwendungshilfe Einführungsszenario: Unavailability_MarketDocument 1.0. Das Einführungsszenario wird auf www.edi-energy.de zeitnah in einer aktualisierten Version 1.1 veröffentlicht.

Damit die Konsistenz der EDI@Energy-Dokumente erhalten bleibt, wird gleichzeitig das EDI@Energy-Dokument „Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten, Version 3.4“ als außerordentliche Veröffentlichung veröffentlicht. Darin wird die Frist der zeitlich beschränkten Codes, die bisher bis zum 1. April 2024 gültig waren, bis zum 3. April 2024 verlängert.

EDI@Energy-Dokumente mit unveränderten Umsetzungstermin 1. April 2024

Von der Verschiebung des Umsetzungstermins sind die folgenden EDI@Energy-Dokumente nicht betroffen:

  • Regelungen zum Übertragungsweg AS4, Version 2.1
  • Regelungen zum Übertragungsweg, Version 1.7

Diese treten weiterhin zum 1. April 2024 in Kraft und beenden damit zu diesem Zeitpunkt die Gültigkeit ihrer Vorgängerversionen.

Umsetzungstermin im Forum Datenformate

Bei allen von der Verschiebung betroffenen EDI@Energy-Dokumenten ist im Forum Datenformate der Inhalt des Feldes „Gültig ab“ vom 01.04.2024 auf den 03.04.2024 und bei den Vorgängerversionen der Inhalt des Feldes „Gültig bis“ vom 31.03.2024 auf den 02.04.2024 gesetzt worden.

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