Mit­tei­lung Nr. 37 zu den Da­ten­for­ma­ten zur Ab­wick­lung der Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on

Außerplanmäßige Konsultation von Nachrichtentypversionen für den Umsetzungstermin 01.04.2024

- Beschlusskammer 6 -
- Beschlusskammer 7 -

12.12.2023

Der Unterarbeitsausschuss SMGW der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen der Eichaufsichtsbehörden der Bundesländer hat in der Sitzung vom 29. März 2023 den Beschluss gefasst, dass alle für eine Abrechnung relevanten Zählerstände ohne Ausnahmen entsprechend § 33 Abs. 3 Nr.1 MessEG kommuniziert werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für das mME-Zählwerk für den TAF 2 (nicht nur bei Ein- und Ausbau). Dieser Beschluss wurde in die zur Konsultation stehenden Dokumente eingearbeitet.

Aufgrund der Anpassung des § 20 Abs. 1d EnWG durch das GNDEW vom 27. Mai 2023 wird außerdem die Abbildung des virtuellen Summenzählers in den Datenformaten erforderlich.
Die Projektgruppe EDI@Energy hat der Bundesnetzagentur deshalb überarbeitete Versionen folgender Nachrichtentypen und Dokumente im Entwurf übersandt:

Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.5b (pdf / 525 KB)
UTILMD AHB MaBiS 4.1b (pdf / 1 MB)
UTILMD AHB Strom 1.3 (pdf / 8 MB)
UTILMD MIG Strom S1.2 (pdf / 4 MB)

Die Beschlusskammern geben die betreffenden Dokumente nunmehr allen Interessenkreisen zur Kenntnis. Diese erhalten damit die Möglichkeit, zu den Inhalten der Dokumente Stellung zu nehmen.

Nach Ablauf der Konsultation und Auswertung der Stellungnahmen durch die Projektgruppe wird die Bundesnetzagentur den für die Umsetzung verbindlichen Stand der Dokumente veröffentlichen. Diese Nachrichtentypversionen sind dann von allen Marktbeteiligten umzusetzen und grundsätzlich ab dem 01.04.2024 verbindlich zu verwenden. Anderweitige davon abweichende Umsetzungstermine, die sich aus gesetzlichen Vorgaben oder Festlegungen ergeben, bleiben unberührt.

Stellungnahmen zu den beigefügten Dokumenten, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten bis

(Ablauf des) Donnerstag, 04.01.2024

an die E-Mail-Adresse datenformate@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur bittet darum, für die Stellungnahmen ausschließlich die unten verlinkten themenspezifischen Formblätter zu verwenden.

Die Projektgruppe EDI@Energy wird im Nachgang der Konsultation eine Konsultationssitzung (voraussichtlich per WebKo) veranstalten, zu deren Teilnahme alle Unternehmen und Verbände eingeladen sind, die Konsultationsbeiträge eingesandt haben. Zeitpunkt und zulässige Personenzahl je Konsultationsteilnehmer wird kurz zuvor bekanntgegeben.

Im Rahmen des Änderungsmanagements stellt die Bundesnetzagentur zweimal jährlich die sich ändernden EDI@Energy-Dokumente zur Konsultation. In der Konsultation haben die Marktteilnehmer die Möglichkeit, sich einerseits über die Änderungen in den Dokumenten zu informieren und andererseits zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Die Konsultationsbeiträge sollen sich dabei ausschließlich auf die geänderten Stellen (gemäß Änderungshistorie) im jeweiligen EDI@Energy-Dokument beziehen. Die Rückmeldungen können sowohl inhaltliche Fehlerkorrekturen an den Änderungen beinhalten als auch einzelne Änderungen kommentieren.

Anhang

Formblatt für Konsultationsbeiträge zu allen weiteren EDI@Energy-Dokumenten (xlsx / 43 KB)

-- Ende der Mitteilung --

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