Wech­sel­pro­zes­se für Ein­spei­se­stel­len (MPES)

Aktuell gültige Fassung

 Zukünftig gültige Fassung

Mit dem Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24, Az. BK6-22-024) und gemäß der Mitteilung Nr.2 vom 24.06.2024 werden die Regelungen der MPES mit Wirkung ab dem 04.04.2025 in die GPKE überführt.

Bislang gültige Fassungen

 Laufende Verfahren

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Mitteilungen zur Festlegung MPES

Nr. Betreff veröffentlicht
am:
4Umgang mit ausgeförderten EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung und/ oder ohne weiteren Zahlungsanspruch; Hier: Aktualisierung Umsetzungsfrage und erforderliche Abgabe der Mitteilung bis 30.11.2021 24.11.2021
3Messung und Bilanzierung im Fall der Direktvermarktung, hier: Ergänzung der Rahmenbedingungen der Direktvermarktung durch die Ausnahmeregelung des § 10b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EEG 202112.10.2021
2Umgang mit ausgeförderten EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung; Abgabe von Mitteilung erforderlich bis 30.11.2020!27.11.2020
1Umgang mit fehlenden oder unplausiblen Messwerten nach dem 01.10.2013 / Start-Up zum 01.10.201319.03.2013


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