Wechselprozesse für Einspeisestellen (MPES)
- Aktuell gültige Fassung
- Zukünftig gültige Fassung
- Bislang gültige Fassungen
- Laufende Verfahren
- Mitteilungen zur Festlegung MPES
Aktuell gültige Fassung
MPES, gültig seit 01.10.2022 (konsolidierte barrierearme Lesefassung) (pdf / 1 MB)
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-20-160 (Beschluss vom 21.12.2020) ergänzt durch Mitteilung Nr. 3 zur MPES vom 12.10.2021 und gemäß Mitteilung Nr. 2 vom 02.02.2022
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-20-160 (Beschluss vom 21.12.2020) ergänzt durch Mitteilung Nr. 3 zur MPES vom 12.10.2021 und gemäß Mitteilung Nr. 2 vom 02.02.2022
Zukünftig gültige Fassung
Mit dem Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24, Az. BK6-22-024) und gemäß der Mitteilung Nr.2 vom 24.06.2024 werden die Regelungen der MPES mit Wirkung ab dem 04.04.2025 in die GPKE überführt.
Bislang gültige Fassungen
Laufende Verfahren
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Mitteilungen zur Festlegung MPES