Mit­tei­lung Nr. 17 zur Um­set­zung der Be­schlüs­se GPKE und Ge­Li Gas


- Beschlusskammer 6 / Beschlusskammer 7 -

Az.: BK6-06-009                                                                                          01.10.2008
Az.: BK7-07-067

Im Rahmen des Änderungsmanagements für Nachrichtentypbeschreibungen hat die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 05.08.2008 - 03.09.2008 neue sparteneinheitliche Nachrichtentypversionen konsultiert, die von der „Expertengruppe EDI@Energy“ unter Projektführung des BDEW erarbeitet worden waren.

Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden sodann mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur intensiv diskutiert, nach Bedarf sind Überarbeitungen an den konsultierten Versionen vorgenommen worden.

Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens veröffentlichen Bundesnetzagentur sowie BDEW zum 01.10.2008 über ihre Homepages

www.bundesnetzagentur.de/enid/mitt-gpke-geli

sowie

www.edi-energy.de

folgende neue Nachrichtentypbeschreibungen nebst Anwendungshandbüchern:

UTILMD-MIG-4.2 (pdf / 1 MB) und UTILMD-AHB-4.2 (pdf / 864 KB)

UTILMD-Beistellung1.0-AHB (pdf / 58 KB)

MSCONS-MIG-2.1a (pdf / 533 KB) und MSCONS-AHB-2.1a (pdf / 897 KB)

REQDOC-MIG-2.1a (pdf / 343 KB)

INVOIC-MIG-2.2 (pdf / 822 KB)

REMAD-MIG-2.2 (pdf / 402 KB)

INVOIC/REMADV-AHB-1.2 (pdf / 278 KB)

CONTRL-MIG-1.3b (pdf / 101 KB)

APERAK-MIG-2.0b (pdf / 246 KB)

CONTRL_APERAK-AHB-2.0a (pdf / 787 KB)

Allgemeine Festlegungen zu den EDIFACT-Nachrichten (pdf / 226 KB)

Kommunikationsrichtlinie 2.1 EDIFACT-Dateien (pdf / 156 KB)

Erläuterungen zum neuen Layout der Nachrichtenbeschreibungen (pdf / 98 KB)


Diese Versionen gelten für alle nach GPKE / GeLi Gas umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.04.2009

Begründung:

Im Rahmen der Konsultation war von Seiten einiger Netzbetreiber und Softwarehersteller die Bitte an die Bundesnetzagentur herangetragen worden, für die Umsetzung der nun zu veröffentlichenden Nachrichtentypversionen insgesamt ein Jahr Zeit bis zum 01.10.2009 einzuräumen. Netzbetreiber begründeten dies mit dem Argument, die Einführung neuer Versionen zum 01.04.2009 falle mitten in eine Systemumstellungsphase, die auf die Etablierung der Systemtrennung gemäß Tenorziffer 6 der GPKE zum 01.10.2009 abziele. Einige Softwareanbieter unterstützten das Verlangen nach Verschiebung auf den 01.10.2009 zudem mit dem Argument, die gegenwärtig vorgesehenen Änderungen seien bis zum 01.04.2009 schwer zu bewältigen.

Demgegenüber wurde von anderen Netzbetreibern, Softwareanbietern sowie dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) vehement eine Einführung der neuen Nachrichtentypversionen wie geplant zum 01.04.2009 befürwortet. Von Netzbetreiberseite bezog man sich ebenfalls auf die laufenden Vorarbeiten zur Systemtrennung zum 01.10.2009, zog daraus aber den Rückschluss, dass der Zeitraum kurz vor dem 01.10.2009 nach Möglichkeit nicht zusätzlich durch das Einarbeiten neuer Nachrichtentypversionen belastet werden solle. Vielmehr biete die schnelle Einführung dieser Updates zum 01.04.2009 den Vorteil, dass die noch nicht getrennten Altsysteme auf diese Weise zunächst in einen eingeschwungenen Zustand gebracht werden könnten, bevor man die Systemtrennung vollziehe. Der BNE fügte hinzu, dass der jetzt konsultierte Stand der Nachrichtentypversionen viele wichtige Neuerungen, Korrekturen und auch dringende Erweiterungen mit sich bringe, auf deren Einführung Vertreter des BNE bereits länger drängten und die auch für zukünftige neue Entwicklungen im Markt (etwa Liberalisierung des Zähl- und Messwesens) kurzfristig benötigt würden.

Die Beschlusskammern haben sich unter Berücksichtigung aller hierzu eingegangenen Stellungnahmen im Ergebnis dafür entschieden, es bei dem in der Konsultation bereits vorgesehenen Umsetzungsstichtag 01.04.2009 zu belassen.

Soweit sich die Beteiligten mit je nach Standpunkt gegenteiligem Ergebnis auf die zum 01.10.2009 durchzuführende Systemtrennung wegen Beendigung der Ausnahmeregelung der GPKE-Tenorziffer 6 beziehen, so ist daraus erkennbar, dass es in erheblicher Weise von den individuellen Umständen eines Netzbetreibers bei Planung und Durchführung der Systemtrennung abhängen wird, ob sich der Termin 01.04.2009 oder 01.10.2009 im Einzelfall als Belastung darstellen wird oder nicht. Es kann damit jedenfalls nicht automatisch der Rückschluss gezogen werden, dass eine Verschiebung auf den 01.10.2009 bei einer überwiegenden Mehrheit der Netzbetreiber zu einer erheblichen Entlastungswirkung führen würde. Als absehbar kann aber zugleich gelten, dass die Verschiebung der nun anstehenden Nachrichtentypänderungen – deren objektive Erforderlichkeit hier unterstellt wird – dazu führen würde, dass die damit zu lösenden Aufgaben und Probleme in der Übergangszeit mit Zusatzaufwand anderweitig bewältigt werden müssten.

Im Ergebnis vermögen die Beschlusskammern daher keine überwiegenden Gründe zu erkennen, die zwingend für eine Aufgabe des erst vor 10 Monaten mit dem Änderungsmanagement eingeführten Zeitrasters sprächen.


                                             --- Ende der Mitteilung ---

Stand:  06.08.2008

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