Ausschreibungen für nicht zen­tral vor­un­ter­such­te Flä­chen

Ausschreibung im Jahr 2025

Bekanntmachung der Ausschreibungen nicht zentral voruntersuchter Flächen nach § 16 WindSeeG

Anfragen zu der Ausschreibung 2025

Um dem Informationsbedürfnis potenzieller Bieter entgegenzukommen, eröffnet die Beschlusskammer 6 die Möglichkeit, Fragen zu dem Ausschreibungsverfahren 2025 zu stellen. Richten Sie diese bitte an poststelle.bk6@bnetza.de.

Soweit die folgenden Antworten rechtliche Fragestellungen betreffen, geben sie die derzeitige Rechtsauffassung der Beschlusskammer wieder. Eine abschließende Beurteilung bleibt aber einer gegebenenfalls erforderlichen förmlichen Entscheidung vorbehalten.

Frage 1: Liegen der Bundesnetzagentur Anzeichen dafür vor, dass eine Verschiebung der Inbetriebnahme des ONAS für N-9.4 in das Jahr 2033 wahrscheinlich ist? Dieses Szenario scheint relevant, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sich die Flächen N-9.4 und N-9.5 ein ONAS teilen sollen und TenneT für dieses ONAS noch keinen voraussichtlichen Fertigstellungstermin veröffentlicht hat.

Antwort: Nein, der Bundesnetzagentur liegen derzeit keine Anzeichen dafür vor, dass eine Verschiebung der Inbetriebnahme des ONAS NOR-9-4 in das Jahr 2033 wahrscheinlich ist. Im Flächenentwicklungsplan 2025, der am 30.01.2025 veröffentlicht wurde, ist festgelegt, dass die Inbetriebnahme des ONAS NOR-9-4 für die Fläche N-9.4 im 3. Quartal 2032 liegen soll. Für die Fläche N-9.5 soll der Übertragungsnetzbetreiber einen gesonderten, flächenspezifischen voraussichtlichen Fertigstellungstermin bekanntmachen. Dieser flächenspezifische voraussichtliche Fertigstellungstermin soll dem späteren Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Fläche gegenüber der Inbetriebnahme des ONAS Rechnung tragen und soll in der Regel in dem Quartal und Jahr liegen, das der FEP für die Inbetriebnahme der WEA auf der jeweiligen Fläche festlegt (FEP 2025, S. 15).

Stand: 05.02.2025

Frühere Ausschreibungen von nicht voruntersuchten Flächen



Stand:  31.01.2025

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