Be­schluss­kam­mer 6

Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)

Mitteilung Nr. 2 zur Festlegung
„Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)“

hier: Vorlage einheitlicher Geschäftsprozessbeschreibungen und Konsultation

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben der Bundesnetzagentur gemäß Tenorziffer 3 b) des Beschlusses BK6-07-002 vom 10.06.2009 angepasste einheitliche Geschäftsprozessbeschreibungen für den Datenaustausch im Rahmen dieser Festlegung vorgelegt. Die Prozessbeschreibungen wurden in der BDEW-Projektgruppe „Umsetzung Bilanzkreisabrechnung Strom“ unter Beteiligung von Experten Aussenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie e.V. (AFM+E), des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), der Bilanzkreiskooperation (BKK), des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) und des Verbandes der kommunalen Unternehmen e.V. (VKU) erarbeitet. Die Projektgruppe teilt darüber hinaus mit, dass die nach Tenorziffer 3 c) des obigen Beschlusses ebenfalls zum 01.03.2010 anzupassende und vorzulegende Anlage 3 zum Beschluss „Einheitliche Datenbereitstellung für die Bilanzkreisabrechnung – Inhalte, Formate, Übertragungswege“ in die vorgelegten Prozessbeschreibungen integriert ist.

Die Dokumente weisen noch offene Diskussions- bzw. Dissenspunkte auf und sind stellenweise durch einzelne Unternehmen oder Verbände auskommentiert. Die Geschäftsprozessbeschreibungen werden dennoch bereits jetzt in dieser Form zur marktweiten Konsultation veröffentlicht. Erforderlichenfalls werden die vorliegenden und ggf. die weiteren im Rahmen der Konsultation auftretenden Dissenspunkte nach Ablauf der Konsultation durch die Bundesnetzagentur entschieden.

Stellungnahmen zu den beigefügten Dokumenten, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten

bis spätestens Freitag, 26. März 2010 (Eingang BNetzA).

Die Stellungnahmen können sowohl in elektronischer Form per E-Mail (möglichst Dateiformat DOC) an die Adresse poststelle.bk6@bnetza.deals auch in Papierform an untenstehende Postanschrift übermittelt werden.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschlusskammer 6
- Zugang zu Stromnetzen -
Postfach 80 01
53105 Bonn

oder:
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

MaBiS-Prozesse - Mitteilung 2 (pdf / 29 KB)

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