Be­schluss­kam­mer 6

Die Beschlusskammer 6 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche

Die Aufgaben der Beschlusskammer 6 im Detail:

Ausgenommen sind vor allem Entscheidungen, die die Bildung und Überprüfung von Netzentgelten betreffen.

Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen stehen der Beschlusskammer umfangreiche Befugnisse in folgenden Verfahrensarten zur Verfügung:

  • Missbrauchsverfahren
  • Aufsichtsverfahren
  • Festlegungs- und Standardangebotsverfahren
  • Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren

Kontakt

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschlusskammer 6
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon: 0228 – 14 0
Fax: 0228 – 14 5969
E-Mail: poststelle.bk6@bnetza.de


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