Beschlusskammer 5
Netzzugangsregulierung
Der auf einem Markt für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschende Anbieter muss anderen Anbietern von Postdienstleistungen Zugang zu seinem Netz gewähren. Der Zugangsanspruch kann abgelehnt werden, wenn hierfür sachliche Rechtfertigungsgründe bestehen.
Die Netzzugangsregulierung enthält den Zugang zu:
- Teilleistungen (z. B. Briefzentrum Eingang/Abgang)
Postfachanlagen
- Beschluss vom 01.10.2018 (BK5-18-014)
[01.10.2018]
- Beschluss vom 01.10.2018 (BK5-18-014)
Adressänderungsinformationen
- Beschluss vom 29.10.2019 (BK5-19-024)
[Beschluss vom 29.10.2019]
- Beschluss vom 29.10.2019 (BK5-19-024)