Ab­lauf der Re­gis­trie­rung und der Zu­griffs­be­rech­ti­gung bzgl. der Zu­fall­ser­lös­ab­schöp­fung bei Be­trei­bern von Stromer­zeu­gungs­an­la­gen

Hinweis zur Registrierung:

Für eine vollständige Registrierung ist es notwendig die angeforderten Unterlagen (Erhebungsbogen nebst Anlagen) vollständig postalisch an die Bundesnetzagentur unter folgender Adresse:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Sekretariat Preissicherungsmeldungen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

zu senden. Ein Registrierungsvorgang kann erst angelegt werden, wenn die Unterlagen postalisch eingegangen sind.

Zusätzlich muss der ausgefüllte Erhebungsbogen als maschinell auslesbare Excel-Datei an die E-Mail-Adresse

gesendet werden.

Ablauf in Kürze:

  1. Die Anlagenbetreiber senden die angeforderten Unterlagen zwecks Registrierung der Bundesnetzagentur zu.
  2. Bundesnetzagentur führt Identifikation der Betreiber der Stromerzeugungsanlagen durch.
  3. Der Anlagenbetreiber erhält eine Nachricht, dass eine Anmeldung hinterlegt ist und ihm werden weitere Informationen zum Vorgang der Zertifizierung zugesendet. Vorabinformation zur Zertifizierung erhalten Sie bereits auf dieser Seite weiter unten.
  4. Der Anlagenbetreiber hat dann die Möglichkeit über die IT-Schnittstelle auf Grundlage der Zertifizierung Preissicherungsmeldungen sicher abzugeben.

zu 1: Die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen sich postalisch an die Bundesnetzagentur - Sekretariat Preissicherungsmeldungen - wenden, um Zugangsdaten zu der geplanten IT-Schnittstelle zu erhalten. Für die Erstregistrierung benutzen die Stromerzeuger das nachstehende Formular und senden dieses ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die angegebene Adresse:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Sekretariat Preissicherungsmeldungen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Neben dem ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Formblatt sind weiterhin die folgenden Informationen für die Registrierung postalisch mit zu übermitteln:

  • Ggf. Kopie des Personalausweises des Vertretungsbevollmächtigten, soweit dies nicht durch persönliches Erscheinen bei der Zentrale der Bundesnetzagentur in Bonn erfolgt ist
  • Übersendung der jeweiligen Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Verfahren Marktstammdatenregister
  • Auszug aus dem Handelsregister

Das Formblatt ist darüber hinaus auch maschinenlesbar als Excel-Datei, als E-Mail an die E-Mailadresse zu zusenden:


zu 2: Der unterschreibende Vertretungsbevollmächtigte, muss sich mittels Personalausweis ausweisen können, um seine Identität zu bestätigen.
Dies kann durch persönliches Erscheinen bei der Zentrale der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Pforte Haus 4) und Vorzeigen des Personalausweises beim Sekretariat Preissicherungsmeldungen erfolgen.

Alternativ ist es möglich eine Kopie des Personalausweises zusammen mit den Registrierungsunterlagen zu übersenden.
Die Registrierungsbestätigung aus dem Verfahren des Marktstammdatenregisters dient als zusätzlicher Nachweis und Abgleichmöglichkeit der Zugehörigkeit der Stromerzeugungsanlage. Die Kopie der Registrierungsbestätigung sollte jedoch um die personenbezogenen Daten bereinigt sein.

Die folgenden Prüfschritte werden zur Identifikation durchgeführt:

  • Überprüfung auf Vollständigkeit
  • Ggf. Sichtprüfung Personalausweiskopie, falls nicht persönlich erschienen
  • Abgleich Registrierungsbestätigung aus dem Verfahren Marktstammdatenregister

zu 3: Nach erfolgter Registrierung bei dem Sekretariat Preissicherungsmeldungen werden die geprüften Daten des Formblatts an die IT-Schnittstelle übermittelt. Im Anschluss wird Kontakt zu dem Anlagenbetreiber aufgenommen. Hierbei werden auch die Vorgaben zur Zertifizierung für die sichere Übermittlung der Preissicherungsmeldungen an die IT-Schnittstelle mitgeteilt.

Link zu Anmeldeformular IT-Schnittstelle-Strompreisbremse

Informationen Zertifikat

Um sich an der Plattform zu authentifizieren, benötigen Sie zunächst ein digitales Zertifikat (X.509-Zertifikat).
Dieses wird entweder in Form einer Signaturkarte oder einer Zertifikatsdatei bereitgestellt.

Sollten sie noch kein solches Zertifikat besitzen, erhalten sie weitere Informationen beispielsweise unter folgendem Link:
https://www.bescha.bund.de/e-Vergabe/DE/5%20Service/Unterst%C3%BCtzte%20Zertifikate/artikel_zertifikate.html

Bitte beachten Sie: Das Zertifikat muss auf Sie persönlich ausgestellt sein. Insbesondere muss für die Authentifizierung an der PSM-Plattform zwingend Ihre in der PSM-Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse auch im Zertifikat hinterlegt sein.

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