Konsultation des Leitfadens zur Ermittlung einer umlagefähigen Entschädigung bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen
Durch die am 28.12.2012 in Kraft getretene EnWG-Novelle ergeben sich im Zusammenhang mit der Behandlung von Kosten für die Anbindung von Offshore-Anlagen einige Neuregelungen. Der Gesetzgeber hat darin jedoch nicht näher spezifiziert, wie nach § 17f EnWG umlagefähige Entschädigungszahlungen i.S.d. §17e EnWG bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen zu ermitteln sind. Daher beabsichtigt die Beschlusskammer 4 einen Leitfaden zu veröffentlichen, der regelt, wie die Höhe umlagefähiger Entschädigungszahlungen bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen ermittelt werden kann. Zudem wird darin die Festsetzung einer Frist nach § 17e Abs. 2 S. 5 EnWG geregelt.
Hiermit wird der Entwurf dieses Leitfadens zur Konsultation gestellt.
Stellungnahmen zu dem Entwurf des Leitfadens werden bis zum 12.08.2013 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Offshore-Entschädigungszahlungen“ erbeten an:
BK4-Info@BNetzA.de oder per Post an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Offshore-Entschädigungszahlungen“
Postfach 8001
53105 Bonn
Offshore-Entschädigungszahlungen Konsultationspapier (pdf / 114 KB)