Kon­sul­ta­ti­on des Leit­fa­dens zur Er­mitt­lung ei­ner um­la­ge­fä­hi­gen Ent­schä­di­gung bei Stö­rung, Ver­zö­ge­rung oder War­tung der Netz­an­bin­dung von Offs­ho­re-An­la­gen

Durch die am 28.12.2012 in Kraft getretene EnWG-Novelle ergeben sich im Zusammenhang mit der Behandlung von Kosten für die Anbindung von Offshore-Anlagen einige Neuregelungen. Der Gesetzgeber hat darin jedoch nicht näher spezifiziert, wie nach § 17f EnWG umlagefähige Entschädigungszahlungen i.S.d. §17e EnWG bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen zu ermitteln sind. Daher beabsichtigt die Beschlusskammer 4 einen Leitfaden zu veröffentlichen, der regelt, wie die Höhe umlagefähiger Entschädigungszahlungen bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen ermittelt werden kann. Zudem wird darin die Festsetzung einer Frist nach § 17e Abs. 2 S. 5 EnWG geregelt.

Hiermit wird der Entwurf dieses Leitfadens zur Konsultation gestellt.

Stellungnahmen zu dem Entwurf des Leitfadens werden bis zum 12.08.2013 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Offshore-Entschädigungszahlungen“ erbeten an:

BK4-Info@BNetzA.de oder per Post an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Offshore-Entschädigungszahlungen“
Postfach 8001
53105 Bonn

Offshore-Entschädigungszahlungen Konsultationspapier (pdf / 114 KB)



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