Leit­fa­den zur Er­mitt­lung ei­ner um­la­ge­fä­hi­gen Ent­schä­di­gung bei Stö­rung, Ver­zö­ge­rung oder War­tung der Netz­an­bin­dung von Offs­ho­re-An­la­gen

Durch die am 28.12.2012 in Kraft getretene EnWG-Novelle ergeben sich im Zusammenhang mit der Behandlung von Kosten für die Anbindung von Offshore-Anlagen einige Neuregelungen. Der Gesetzgeber hat nicht näher spezifiziert, wie nach § 17f EnWG umlagefähige Entschädigungszahlungen i. S. d. §17e EnWG bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Anbindung von Offshore-Anlagen zu ermitteln sind. Daher verdeutlicht der vorliegende Leitfaden, wie die Höhe der Entschädigungszahlungen bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen nach dem Verständnis der Bundesnetzagentur ermittelt werden kann, damit sie in der Offshore-Umlage nach § 17f EnWG anerkennungsfähig ist. Der Leitfaden beschreibt damit die Grundvoraussetzungen für eine aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht missbräuchliche Ermittlung der Höhe der in der Umlage nach § 17f EnWG ansetzbaren Entschädigungszahlungen.

Diesen Leitfaden finden Sie nachfolgend:

Leitfaden Offshore-Entschädigungszahlungen (pdf / 102 KB)

Stand:  08.10.2013

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