Offshore-Umlage gem. § 17f EnWG
.

Konsultation des Konzeptpapiers zur Vorbereitung eines Leitfadens zur Ermittlung einer umlagefähigen Entschädigung bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen

Durch die am 28.12.2012 in Kraft getretene EnWG-Novelle ergeben sich im Zusammenhang mit der Behandlung von Kosten für die Anbindung von Offshore-Anlagen einige Neuregelungen. Der Gesetzgeber hat darin jedoch nicht näher spezifiziert, wie nach § 17f EnWG umlagefähige Entschädigungszahlungen i.S.d. §17e EnWG bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen zu ermitteln sind. Daher beabsichtigt die Beschlusskammer 4 einen Leitfaden zu veröffentlichen, der regelt, wie die Höhe umlagefähiger Entschädigungszahlungen bei Störung, Verzögerung oder Wartung der Netzanbindung von Offshore-Anlagen ermittelt werden kann. Zudem wird darin die Festsetzung einer Frist nach § 17e Abs. 2 S. 5 EnWG geregelt.

Zur Vorbereitung des beabsichtigten Leitfadens hat die Beschlusskammer 4 das vorliegende Konzeptpapier entwickelt, welches zur Konsultation gestellt wird.

Stellungnahmen zu dem Konzeptpapier werden bis zum 10.04.2013 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Offshore-Entschädigungszahlungen“ an BK4-Info@BNetzA.de oder per Post an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Offshore-Entschädigungszahlungen“
Postfach 8001
53105 Bonn

erbeten.

Aufgrund mehrfachen Wunschs seitens unterschiedlicher Branchenteilnehmer verlängert die Beschlusskammer 4 die Frist zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bis zum 30.04.2013 (Posteingang).

Konzeptpapier Offshore-Entschädigungszahlungen (pdf / 1 MB)

Stand: 10.04.2013

Mastodon