Leitfaden zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV Investitionsmaßnahmen Strom und Gas gemäß §23 Abs. 3 ARegV
Leitfaden zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV
Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sieht in § 23 die Genehmigung von Investitionsmaßnahmen für Erweitungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in die Übertragungs- und Fernleitungsnetze oder in die Verteilernetze vor. Die Genehmigung erfolgt, soweit diese Investitionen zur Stabilität des Gesamtsystems, für die Einbindung in das nationale oder internationale Verbundnetz oder für einen bedarfsgerechten Ausbau des Energieversorgungsnetzes nach § 11 EnWG notwendig sind.
Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an die Begründetheit der Anträge auf Genehmigung von Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV dargestellt und erläutert werden. Zudem enthält der Leitfaden auch Hinweise zum Vorgehen nach Erteilung einer Genehmigung sowie zur nachträglichen Anpassung bereits genehmigter Investitionsmaßnahmen und Investitionsbudgets. Der vorliegende Leitfaden stellt eine Aktualisierung des zuletzt von der Beschlusskammer in 2010 veröffentlichten Leitfadens dar und berücksichtigt Änderungen bei der Genehmigung von Investitionsmaßnahmen, die sich aus der Verordnung zur Änderung der Anreizregulierung (Beschluss der Bundesregierung und Zustimmung des Bundesrates vom 10.02.2012) sowie aus der gefestigten Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ergeben.
Rückschlüsse auf andere Bereiche der Anreizregulierung lassen sich aus dem Leitfaden nicht ziehen.
Leitfaden 2012 (PDF / 6 MB)
Der folgende Leitfaden aus dem Jahre 2010 besitzt Gültigkeit für aktuell bestandskräftige Investitionsbudgets.
Stand: 10.04.2013